Kapselendoskopie

Neue Untersuchungsmethode zu Lasten der GKV

Am 11.11.2010 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (kurz: G-BA) beschlossen, die Kapselendoskopie bei bestimmten Dünndarmblutungen in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Dieser Beschluss wurde dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegt, welches diesen rechtlich prüft. Wird der Beschluss nicht beanstandet, erfolgt die Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Mit dieser Bekanntmachung wird der Beschluss dann rechtskräftig.

Bei der Kapselendoskopie handelt es sich um ein neues Untersuchungsverfahren des Dünndarms, mit dem eine diagnostische Lücke geschlossen wird. Bislang war die Untersuchung des Dünndarms wegen dessen Länge und Lage endoskopisch nur schwer zugänglich. Nun kann der Dünndarm untersucht werden, indem der Patient ein Videoendoskop (Kapselendoskop) in der Größe einer Kapsel schluckt. Nach dem die Kapsel heruntergeschluckt wurde, wird diese über die natürliche Darmbewegung weitergeleitet. Dabei werden videoendoskopische Bilder an ein Aufzeichnungsgerät außerhalb des Körpers drahtlos übermittelt.

Schonende Untersuchungsmethode

Vorsitzender des für Methodenbewertungen zuständigen Unterausschusses des G-BA und zugleich unparteiisches Mitglied des G-BA ist Dr. Harald Deisler. Er beschreibt die neue Untersuchungsmethode, die nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger von den gesetzlichen Krankenkassen zu übernehmen ist, als schonende, genaue und innovative Untersuchungsmethode, die den gesetzlich Krankenversicherten zugute kommt.

Blutungen im Darm haben die unterschiedlichsten Ursachen und können durch äußerst unterschiedliche Erkrankungen hervorgerufen werden. Durch die neue Kapselendoskopie können bei Blutungen im Dünndarm gezielter Therapieentscheidungen getroffen werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zudem Vorgaben zur Qualitätssicherung beschlossen, welche berücksichtigt werden müssen, wenn eine Kapselendoskopie durchgeführt wird. Damit soll für die Patienten, die die neue Untersuchungsmethode beanspruchen, der größtmögliche Nutzen gewährleistet werden. Zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen gehören die Vorgabe der zum Einsatz kommenden Kapselendoskopiesysteme und die Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte, die die Kapselendoskopie durchführen.

Bildnachweis: © Michaela Rofeld

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