Gesundheitsreform

Bundestag beschloss Reform der Krankenkassen-Finanzen

Der Bundestag hat am 12.11.2010 über die Gesundheitsreform 2011 abgestimmt und trotz heftiger Kritik der Oppositionsparteien die Reform der Krankenkassen-Finanzen beschlossen. Das bedeutet, dass nun definitiv der Beitragssatz von derzeit 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent angehoben wird. Das bedeutet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Jahr 2011 eine Mehrbelastung von je 0,3 Prozentpunkten.

Mit der Beitragssatzerhöhung auf 15,5 Prozent geht einher, dass der Beitragssatz auf diesem Niveau „eingefroren“ wird. Wird das Geld, welches die Krankenkassen aus diesem Prozentsatz – welcher übrigens für alle gesetzlichen Krankenkassen bundesweit einheitlich ist – nicht ausreichen, müssen die Versicherten die Fehlbeträge über Zusatzbeiträge finanzieren. Die Zusatzbeiträge können ab dem kommenden Jahr ohne eine gesetzliche Obergrenze von den Krankenkassen verlangt werden und müssen von den Mitgliedern – ohne Beteiligung durch die Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger – alleine aufgebracht werden.

Die Gesundheitsreform ist im „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“, kurz: GKV-Finanzierungsgesetz festgeschrieben. Diesem Gesetz muss der Bundesrat nicht zustimmen und wird zum 01.01.2011 in Kraft treten.

Drei-Klassen-Medizin

Die Opposition kritisierte die beschlossene Gesundheitsreform und sieht in den Änderungen einen Schritt zur Privatisierung des Gesundheitswesens bzw. legt dieses den Grundstein für eine Drei-Klassen-Medizin. Künftig wird es Versicherte geben, welche sich als privilegierte Privatversicherte beim Arzt behandeln lassen. Hinzu kommen dann noch Kassenpatienten, welche Vorteile durch einen Vorkassentarif bei der medizinischen Behandlung genießen können. Ein solcher Vorkassentarif wird nach dem Vorhaben des Bundesgesundheitsministers Dr. Philipp Rösler eingeführt. Und als „dritte Klasse“ wird es dann die ganz normalen Kassenpatienten geben, welche sich einen Vorkassentarif nicht leisten können und sich auf Krankenversichertenkarte behandeln lassen.

Während Birgitt Bender, Grünen-Expertin davon spricht, dass die Reform ihren Namen nicht verdient, bezeichnete die SPD die Reform als „Murks“, welchen die SPD nach der Bundestagswahl 2013 wieder rückgängig machen würde.

Bundesgesundheitsminister Rösler verteidigte die Gesundheitsreform gegen die massive Kritik und erklärte, dass durch die Reform im Jahr 2011 in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein Milliardendefizit vermieden wird. Zudem sorgt nach Einschätzung Röslers die christlich-liberale Koalition dafür, dass das Gesundheitssystem stabil und fair bleibt und auch für künftige Generationen auf einem hohen Niveau eine verlässliche medizinische Versorgung garantiert. Ein solides Fundament soll für die Gesetzliche Krankenversicherung durch die Möglichkeit der Krankenkassen erreicht werden, dass diese einkommensunabhängige Zusatzbeiträge erheben können. Der Wettbewerb unter den Krankenkassen wird für die Versicherten und Patienten zu mehr Qualität und Effizienz führen.

Beschlossene Maßnahmen

Nicht nur auf der Einnahmeseite wird die Gesetzliche Krankenversicherung reformiert, auch auf der Ausgabenseite enthält die aktuelle Gesundheitsreform einige Punkte.

Maßnahmen auf der Einnahmeseite:

  • Die Zusatzbeiträge werden weiterentwickelt. Dies soll zu einem stärkeren Wettbewerb unter den Krankenkassen führen und die Beitragsautonomie der Krankenkassen stärken.
  • Die Gesundheitskosten werden den Arbeitskosten entkoppelt. Dadurch will die Bundesregierung die Arbeitsplätze in Deutschland sichern.
  • Das „alte“ Beitragsniveau von 15,5 Prozentpunkten wird wieder hergestellt. Dieser Beitragssatz galt bereits seit der Einführung des Gesundheitsfonds vom 01.01.2009 bis 30.06.2009.
  • Es wird ein Sozialausgleich eingeführt, welcher aus Steuermitteln finanziert wird. Nach Ansicht des Bundesregierung handelt es sich dabei um einen unbürokratischen Sozialausgleich (s. hierzu auch: Zusatzbeiträge und Sozialausgleich).

Maßnahmen auf der Ausgabenseite:

  • Die Verwaltungskosten der Krankenkassen dürfen im Jahr 2011 und 2012 nicht ansteigen.
  • Durch Einsparungen aufgrund der Regelungen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes sollen die Apotheken, die Pharmaindustrie und den Pharmagroßhandel Ausgabensteigerungen reduzieren.
  • Steigerungen bei den Krankenhausausgaben werden durch eine Anpassung der Grundlohnrate begrenzt.
  • Bei der hausarztzentrierten Versorgung wird das Vergütungsniveau begrenzt. Das Vergütungsniveau soll sich künftig am Niveau der Regelversorgung orientieren.
  • Bei der Vergütung der vertragsärztlichen Versorgung wird es ebenfalls zur Drosselung kommen, sodass hier ebenfalls Ausgabenzuwächse reduziert werden.

Autor: Klaus Meininger

Bildnachweis: © Yvonne Weis - Fotolia

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