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Behandlung Schuppenflechte

Balneophototherapie, Abrechnung erfolgt nun über KV-Karte

Wird eine Schuppenflechte, eine sogenannte Psoriasis, mittels Balneophototherapie behandelt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen hierfür seit dem 01.07.2008 die Kosten. Bereits im März 2008 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz: G-BA, entschieden, dass eine Behandlung mit der Balneophototherapie zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen kann, wenn ein Patient an einer mittelschweren bis schweren Psoriasis vulgaris leidet.

Da es sich um eine Leistung handelte, welche erst im Jahr 2008 in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wurde, konnte bislang keine Abrechnung über die Krankenversichertenkarte erfolgen. Die betroffenen Versicherten mussten sich im Vorfeld an ihre Krankenkasse wenden, die Kosten verauslagen und bekamen diese dann im Rahmen der Kostenerstattung wieder zurück. Nun wurde im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eine Abrechnungsposition zur Abrechnung der Balneophototherapie aufgenommen. Dies hat zur Folge, dass ab dem 01.10.2010 die entsprechenden Leistungen vom behandelnden Arzt über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden können.

Abrechnungsmöglichkeiten

Im Rahmen der Aufnahme der Balneophototherapie wurde klar festgelegt, in welchen Fällen eine Abrechnung (Kostenübernahme durch die GKV) erfolgen kann. Hiernach kann die Balneophototherapie nur von Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten abgerechnet werden. Pro Behandlungszyklus sind maximal 35 Einzelsitzungen abrechnungsfähig. Ein neuer Behandlungszyklus darf frühestens nach sechs Monaten nach Abschluss der vorhergehenden Behandlung begonnen werden.

Wie der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) mitteilte, leiden deutschlandweit zirka 400.000 Menschen an einer mittelschweren bis schweren Psoriasis.

Autor: Daniela Plankl

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