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Helmut Göpfert

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Krankengeldausgaben

Krankengeldausgaben sind im Jahr 2009 deutlich gestiegen

Krankengeld ist eine wichtige Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitsunfähige Mitglieder bekommen durch das Krankengeld ihr Arbeitsentgelt – teilweise – ersetzt, um ihren Lebensstandard während einer länger andauernden Krankheit weiterhin aufrecht erhalten zu können (s. hierzu: Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenversicherung).

Wie nun die Nachrichtenagentur dpa unter Bezugnahme auf einen Bericht der gesetzlichen Krankenkasse meldete, stiegen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen auf insgesamt 7,2 Milliarden Euro an. Im Jahr 2006 lagen die Ausgaben für das Krankengeld noch bei 5,7 Milliarden Euro. Allein im letzten Jahr wurde ein Ausgabenanstieg bei den Krankengeldausgaben von zehn Prozent verzeichnet.

Höhe des Krankengeldes

Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des zuletzt bezogenen Brutto-Arbeitsentgeltes, maximal jedoch 90 Prozent des Netto-Arbeitsentgeltes. Meist beginnt die Zahlung des Krankengeldes mit Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, also ab der siebten Woche bzw. dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Ein Grund, dass die Leistungsausgaben beim Krankengeld immer mehr steigen, wird darin gesehen, dass der Anteil der älteren Krankenkassenmitglieder steigend ist. Und genau diese älteren Mitglieder beanspruchen die meisten Krankengeldzahlungen. Der Anteil der Versicherten der Altersgruppe 45 bis 65 Jahren beträgt seit dem Jahr 2006 mehr als 30 Prozent. Tendenz: steigend. Nach den Berechnungen, steigt der Anteil der 45- bis 65-jährigen Versicherten jährlich um weitere zwei Prozent.

Dass die Versicherten, die älter als 45 Jahre alt sind, höhere Krankengeldausgaben benötigen, hängt nicht nur damit zusammen, dass diese öfter krank bzw. arbeitsunfähig sind. Auch die Arbeitsunfähigkeitszeiten selbst dauern länger an als bei jüngeren Arbeitnehmern. Ein weiterer Grund für die steigenden Krankengeldausgaben hängt mit der steigenden Zahl psychischer Erkrankungen zusammen. Dieses Erkrankungsbild hat deutlich zugenommen; da dieses in der Regel eine längere Arbeitsunfähigkeit verursacht, entstehen dadurch auch höhere Ausgaben im Krankengeldsektor.

Kritik kommt von den Krankenkassen hinsichtlich der Genehmigungsdauer von Rehabilitationsmaßnahmen. Diese können erst später beginnen, da der jeweils zuständige Rentenversicherungsträger längere Zeit für das Genehmigungsverfahren benötigt. Während noch vor zwei Jahren die Wartezeit bei psychosomatischen Leiden bei 59 Tagen lag, beträgt diese nun 72 Tage. Eine Dauer, für die die Krankenkassen zusätzlich Krankengeld gewähren müssen und damit höhere Leistungsausgaben in Kauf nehmen müssen.

Hilfe in Krankengeldangelegenheiten

Für eine von den Versicherungsträgern unabhängige Beratung stehen – für den Bereich des SGB V – registrierte Rentenberater zur Verfügung. Die Rentenberater setzen Krankengeldansprüche auch in Widerspruchsverfahren und in Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) durch.

Wenden Sie sich daher mit Ihren Anliegen und Fragen rund um die Leistung „Krankengeld“ vertrauensvoll an einen Rentenberater. Die Rentenberater Herr Helmut Göpfert und Herr Marcus Kleinlein nehmen sich gerne Zeit für Sie.

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