Krankengeld

Krankengeld und Altersvollrente

Für Versicherte, die eine Vollrente wegen Alters (also z. B. die Regelaltersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte, …) erhalten, ist der Anspruch auf Krankengeld nach den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen. Dies hat in einem Urteil vom 30.05.2006 (Az. B 1 KR 14/05 R) das Bundessozialgericht nochmals bestätigt.

Rentner wollte Krankengeld beziehen

In einem Fall wollte ein Versicherter, der bei seiner Krankenkasse Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, einen Krankengeldanspruch realisieren, obwohl er bereits eine Vollrente wegen Alters erhält.

Da der 1927 geborene Kläger neben seiner Altersrente noch als selbstständiger Inhaber eines Handwerksbetriebes ein Arbeitseinkommen in Höhe von ca. 3.700 € pro Monat erzielte, wollte er – nachdem sein Arzt Arbeitsunfähigkeit attestierte – von seiner Krankenkasse Krankengeld beziehen.

Die Krankenkasse lehnte die Krankengeldzahlung jedoch ab, da ein Anspruch auf diese Entgeltersatzleistung nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen ist, wenn Versicherte bereits eine Vollrente wegen Alters beziehen.

Auch das zuständige Sozialgericht hat einen Krankengeldanspruch abgelehnt und direkt die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen.

Entscheidung des Bundessozialgerichts

Das Bundessozialgericht gab der Krankenkasse mit Urteil vom 30.05.2006 Recht und bestätigte, dass kein Anspruch auf Krankengeld besteht, wenn der Versicherte bereits eine Vollrente wegen Alters bezieht.

Die Richter aus Kassel führten aus, dass in dem zu beurteilenden Fall nicht entschieden werden muss, ob der Versicherte während der Arbeitsunfähigkeit überhaupt mit Anspruch auf Krankengeld versichert war. Der Anspruch auf Krankengeld ist sowieso aufgrund des Bezugs einer Vollrente wegen Alters ausgeschlossen.

Auch die Entstehungsgeschichte der entsprechenden Rechtsnorm (§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V) lassen keinen Krankengeldanspruch in diesem Fall zu. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass ein zeitlich deckungsgleicher Bezug von mehreren Lohnersatzleistungen sozialpolitisch nicht sinnvoll ist und konkretisierte den Wortlaut in der Rechtsvorschrift.

Fazit

Verfassungsrechtlich ist gegen die gesetzliche Regelung, dass der Anspruch auf Krankengeld bei Bezug einer Altersvollrente ausgeschlossen ist, nichts einzuwenden. Der Gesetzgeber möchte hier eine Doppelversorgung mit Leistungen, die die gleiche Zweckbestimmung haben, verhindern.

Beratung durch Rentenberater

In allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Krankenversicherung stehen Ihnen – für diesen Bereich – registrierte Rentenberater zur Verfügung. Gerade bei einem längeren Bezug von Krankengeld ist eine neutrale Beratung durch Rentenberater sinnvoll, da hier meist die finanzielle Existenz koordiniert werden muss.

Ebenfalls sollten die Möglichkeiten einer Erwerbsminderungsrente durchgesprochen werden.

Fragen Sie den Spezialisten!

Tipp

Haben Sie von Ihrer Krankenkasse einen Bescheid erhalten, durch den Ihnen wegen Erreichen der Höchstbezugsdauer die Krankengeldzahlung beendet wird, kontaktieren Sie einen Rentenberater. Dieser prüft die Berechnung der Krankenkasse, ob diese korrekt erfolgt ist und ob ggf. ein längerer Krankengeldbezug möglich ist.

Bildnachweis: © granata68