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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Krankenkasse

Hilfsmittel, die von der Krankenversicherung nicht übernommen werden

Das Bundesministerium für Gesundheit kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Heil- und Hilfsmittel von geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis bestimmen, deren Kosten die Krankenkasse nicht übernimmt (§ 34 Abs. 4 SGB V). Hierbei handelt es sich dann um ausgeschlossene Heil- bzw. Hilfsmittel.

Hier sind für Sie die sächlichen Mittel aufgelistet, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden.

Sächliche Mittel mit geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen

Folgende sächliche Mittel wurden wegen geringem oder umstrittenen therapeutischen Nutzen von der Versorgung durch die Gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen:

  • Kompressionsstücke für Waden und Oberschenkel; Knie- und Knöchelkompressionsstücke
  • Leibbinden (Ausnahme: bei frisch Operierten, Bauchwandlähmung, Bauchwandbruch und bei Stoma-Trägern)
  • Handgelenkriemen, Handgelenkmanschetten
  • Applikationshilfen für Wärme und Kälte
  • Afterschließbandagen
  • Mundsperrer
  • Penisklemmen
  • Rektophore
  • Hysterophore (Ausnahme: bei inoperablem Gebärmuttervorfall)

Sächliche Mittel mit geringem Abgabepreis

Von der Versorgung sind folgende sächliche Mittel mit geringem Abgabepreis ausgeschlossen:

  • Alkoholtupfer
  • Armtragetücher
  • Augenbadewannen
  • Augenklappen
  • Augentropfpipetten
  • Badestrümpfe, auch zum Schutz von Gips- und sonstigen Dauerverbänden
  • Brillenetuis
  • Brusthütchen mit Sauger
  • Druckschutzposter (Ausnahme: Dekubitusschutzmittel)
  • Einmalhandschuhe (Ausnahme: sterile Handschuhe zur regelmäßigen Katheterisierung und unsterile Einmalhandschuhe bei Querschnittsgelähmten mit Darmlähmung zur Darmentleerung)
  • Energieversorgung bei Hörgeräten für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Fingerlinge
  • Fingerschienen
  • Glasstäbchen
  • Gummihandschuhe
  • Ohrenklappen
  • Salbenpinsel
  • Urinflaschen
  • Zehen- und Ballenposter, Zehenspreizer

Hilfe und Beratung

In allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Krankenversicherung – vom Beitrags- und Versicherungsrecht bis hin zum Leistungsrecht – steht Ihnen der registrierte Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.

Hier erhalten Sie eine von den Versicherungsträgern unabhängige und kompetente Beratung und Unterstützung in Widerspruchs- und Klageverfahren.

Fragen Sie den Spezialisten!

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