Ein Bildtelefon gibt es nicht von der Krankenkasse
Das Telefon ist heute unser Kommunikationsmittel Nummer eins! Doch ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichtes Hessen vom 23.04.2007 (Az. L 1 KR 219/05) sagt, dass eine Krankenkasse für einen Versicherten kein Bildtelefon finanzieren muss, wenn dieser gehörlos ist.
Lesen Sie hier, weshalb die Richter den Anspruch auf Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung ausschließen.
Klagegegenstand
Der gehörlose Versicherte bekam von seinem Arzt ein Verordnung für ein Bildtelefon. Die zuständige Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme hierfür jedoch ab.
Der Mann wollte, dass die Krankenkasse die Kosten für das beantragte Bildtelefon übernimmt. Nach seiner Auffassung gehöre das Telefonieren heute zu den kommunikativen Grundbedürfnissen. Aufgrund seiner Behinderung ist dies nur über ein Bildtelefon möglich, da dieses die gebärdensprachliche Kommunikation zulässt.
Urteil
Die Richter am Landessozialgericht Hessen hatten sich der Auffassung der Krankenkasse angeschlossen und keine Möglichkeiten für eine Kostenübernahme für das beantragte Bildtelefon gesehen. Die Krankenkassen sind nach Auffassung des Gerichts nicht verpflichtet, gehörlosen ein Bildtelefon als Hilfsmittel zu finanzieren.
Dass die Kommunikation zu den Grundbedürfnissen zählt, wurde von den Richtern nicht ausgeschlossen. Jedoch gibt es – nach Ansicht des Gerichtes – Alternativen, um zu kommunizieren. Dies ist beim Kläger über ein vorhandenes Faxgerät und auch über E-Mails und SMS möglich.
Webcam statt Bildtelefon
In der Begründung des Urteils wurde ebenfalls mit aufgezählt, dass für den Kläger die Möglichkeit gegeben ist, eine Webcam zu erwerben. Ein Webcam ist wesentlich günstiger als ein Bildtelefon. Die Webcam wurde deshalb mit aufgeführt, da auch die Richter erkannten, dass die schriftliche Kommunikation via E-Mail und SMS nicht der mündlichen Kommunikation gleichzusetzen ist.
Seitens des Landessozialgerichts wurde keine Stellungnahme dazu abgegeben, ob die vorgeschlagene Webcam von der Krankenkasse übernommen werden kann, da dies nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens war.
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