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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

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Fax: 09127-90 41 86

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Krankenkasse muss Bewegungstrainer zahlen
Bewegungstrainer

LSG Sachsen vom 18.01.2013, Az. L 1 KR 33/11

Das Landessozialgericht Sachsen verpflichtete eine Krankenkasse zur Übernahme der Kosten für einen Bewegungstrainer, weil dadurch die Therapie entsprechend unterstützt und gefördert wird.

Krankenkassen müssen nicht jedes Heil oder Hilfsmittel bezahlen, was auf dem Gesundheitsmarkt zu haben ist. So ist die Leistungspflicht der Krankenkasse grundsätzlich nur dann gegeben, wenn ein eindeutiger Bezug zu einer Krankheit vorliegt; und daran mangelt es bei den Hilfen zur Bewegungsförderung in aller Regel. Krankengymnastik ist im Gegensatz zu rein sportlicher Betätigung immer von den Krankenkassen zu übernehmen. Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn beim Sport der medizinische Aspekt im ...

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Ersatzrollstuhl

Bundessozialgericht vom 12.09.2012, Az. B 3 KR 20/11 R

Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 12.09.2012 (AZ: B 3 KR 20/11 R) festgelegt, dass ein Behinderter, selbst wenn er auf die Benutzung eines Hilfsmittels (z. B. eines Rollstuhls) angewiesen ist, einen Ausfall dieses Hilfsmittels bis zu 10 Tagen hinnehmen muss, wenn ihm ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht.

Die Krankenkasse eines schwerbehinderten Mannes, der in einem Pflegeheim lebt, hatte für ihn die Kosten eines ...

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Urteil

Schwerbehindertes Kind erhält kein Speedy-Tandem von Krankenkasse

Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 28.06.2012 unter dem Aktenzeichen L 1 KR 100/10 entschieden, dass von einer gesetzlichen Krankenkasse keine Kosten für ein Speedy-Tandem übernommen werden müssen bzw. dürfen.

Bei einem Speedy-Tandem wird ein Rollstuhl mit einem motorgestützten Fahrrad kombiniert. Dies erfolgt, indem ein Rollstuhl mittels einer Stange an ein Fahrrad gekoppelt wird, was ein Mitführen des ...

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Rollstuhl

Zweiter Elektrorollstuhl nur in Ausnahmefällen

Die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung haben einen Anspruch auf Hilfsmittel. Dieser Leistungsanspruch umfasst im Einzelfall auch die Versorgung mit einem Elektro-Rollstuhl, sofern dieser im Bereich der Mobilität zum Ausgleich einer Behinderung benötigt wird. Die Versicherten, die bereits mit einem Elektrorollstuhl versorgt sind, können grundsätzlich keinen zweiten Rollstuhl beanspruchen. Nur in Ausnahmefällen muss die ...

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Rechtsprechung Bundessozialgericht

Speedy-Bike wird von Krankenkasse bezahlt

Mit Urteil vom 18.05.2011 hat das Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 3 KR 7/10 R in letzter Instanz über einen Rechtsstreit entschieden, in dem das Sozialgericht und das Landessozialgericht zu unterschiedlichen Auffassungen kamen. In dem Klagefall ging es um die Kostenübernahme für einen Elektrorollstuhl – um ein sogenanntes Speedy-Bike – welches von der Krankenkasse abgelehnt wurde. Die Richter des höchsten Sozialgerichts ...

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Matratzenbezüge

Matratzenbezüge für Allergiker

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Allergiker von Ihrer Krankenkasse die Kosten für Matratzenbezüge bezahlt. So hatte ein Kläger vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit seiner Klage Erfolg, da die Krankenkasse die antiallergenen Matratzenbezüge zu Unrecht abgelehnt hatte.

Der Klagefall

Zu dem Klagefall kam es, weil ein Versicherter unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei seiner Krankenkasse die Kosten für zwei Matratzenbezüge ...

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