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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Massage

Heilmittel

Heilmittel sind Maßnahmen der physikalischen Therapie. Als Beispiele können Bäder, Massagen und Krankengymnastik genannt werden. Zu den Heilmitteln gehört auch die Sprach- und Beschäftigungstherapie sowie die Podologie (medizinische Fußpflege).

Zusammenfassend lassen sich Heilmittel dahingehend definieren, dass es sich um Maßnahmen (Behandlungen) handelt, die durch einen Therapeuten persönlich erbracht werden und die einem der folgenden Therapiebereiche zuzuordnen sind:

  • Physikalische Therapie
  • Podologische Therapie
  • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
  • Ergotherapie

Die Kosten für die Heilmittel werden von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Erforderlich ist jedoch, dass diese von einem Vertragsarzt verordnet werden.

Heilmittel-Richtlinien

Welche Heilmittel der Arzt verordnen darf, ist in den Heilmittel-Richtlinien genau geregelt. Entsprechend der medizinischen Indikation regeln diese, welche Heilmittel auf Kassenrezept in welcher Häufigkeit bzw. in welchen Zeitintervallen verordnet werden können und damit von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass über die medizinische Notwendigkeit der behandelnde Arzt und nicht die Krankenkasse entscheidet.

Zuzahlungen

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen zu den in Anspruch genommenen Heilmitteln eine gesetzliche Zuzahlung von 10% der Kosten. Zusätzlich fällt eine Zuzahlung von 10,00 € je Verordnung an.

Hilfe und Beratung

In allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Krankenversicherung steht Ihnen Helmut Göpfert, Krankenkassenbetriebswirt und Rentenberater gerne zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch Hilfe und Unterstützung in Widerspruchs- und Klageverfahren.

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