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Beitragserhöhung

Krankenkassen fordern Erhöhung des Beitragssatzes

Seit dem Jahr 2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz. Dieser betrug zunächst 15,5 Prozent, wurde jedoch zum 01.07.2009 auf 14,9 Prozent (jeweils inklusive Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten) gesenkt. Die Einführung eines bundeseinheitlichen Beitragssatzes ging mit der Einführung des Gesundheitsfonds einher.

Reicht einer Krankenkasse die Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, muss diese von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Zusatzbeitrag ist dann von den Versicherten alleine zu tragen. Eine Beteiligung durch die Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger, wie dies beim allgemeinen Beitragssatz der Fall ist, erfolgt in diesen Fällen nicht.

Defizit im Jahr 2011 bis zu 15 Milliarden Euro

Da in letzter Zeit immer mehr Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben müssen, haben die Krankenkassen nun beim Gesetzgeber gefordert, den Krankenkassenbeitragssatz (allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung) anzuheben. Damit müssen nicht nur die Mitglieder, sondern auch die Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger die Beitragsaufwendungen mit finanzieren. Berechnungen zufolge reichen selbst die höchstmöglichen Zusatzbeiträge, die aktuell gesetzlich möglich sind, nicht aus. Die Krankenkassen können maximal Zusatzbeiträge in Höhe von einem Prozentpunkt des Brutto-Einkommens vom Versicherten zusätzlich verlangen. Das Bundesversicherungsamt hat errechnet, dass bis zum Jahr 2011 ein Finanzloch von bis zu 15 Milliarden Euro in der Gesetzlichen Krankenversicherung klaffen kann. Die Krankenkassen könnten insgesamt jedoch mit den maximalen Zusatzbeiträgen hingegen nur etwa zehn Milliarden Euro zusätzlich einziehen.

Neben einer Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes fordern die Krankenkassen zudem, ein Ausgabenmoratorium bei Ärzten und Kliniken in die Wege zu leiten.

Regierung gegen Beitragssatzerhöhung

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) äußerte sich strikt gegen eine Beitragssatzanpassung noch im Jahr 2010. Der Sprecher des Ministeriums, Christian Lipicke, sagte, dass es in diesem Jahr keine Erhöhung des Beitragssatzes zur Krankenversicherung mehr geben werde. Denn neben der Konsolidierung der Haushalte ist die Senkung der Lohnnebenkosten ein wichtiges Ziel, wie auch Hans-Peter Friedrich, CSU-Landesgruppenchef betonte.

Über den Beitragssatz wird jeweils im November eines Jahres für das Folgejahr entschieden. Wie die Entscheidung im November 2010 ausfällt, welcher Beitragssatz im Jahr 2011 gelten soll, ist aktuell noch offen.

Die CDU forderte im Gegenzug die Krankenkassen dazu auf, aktiv zu sparen und alle Möglichkeiten hierzu auszuschöpfen. Möglichkeiten zu sparen bieten sich beispielsweise durch eine Optimierung der Verwaltungskosten, durch den Abschluss von Rabattverträgen mit der Pharmaindustrie und durch gute Versorgungsverträge.

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