Abgabe- und Fälligkeitstermine Beitragsnachweis und SV-Beiträge 2010
Abgabetermin Beitragsnachweisdatensatz
Schon seit dem Jahr 2008 gibt der Gesetzgeber vor, zu welchen Abgabeterminen die Beitragsnachweisdatensätze seitens der Arbeitgeber erfolgen müssen. Dabei gilt, dass die Beitragsnachweisdatensätze stets spätestens zwei Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin bei der zuständigen Krankenkasse vorliegen müssen.
Bis zum Jahr 2007 hatte jede Krankenkasse selbst den Abgabe- und Fälligkeitstermin in ihrer Satzung geregelt. Diese unterschiedlichen Regelungen stellten eine Herausforderung für die Arbeitgeber dar, weshalb auf deren Forderung gesetzlich eine einheitliche Regelung erfolgte.
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
Der Fälligkeitstag der Sozialversicherungsbeiträge ist der drittletzte Bankarbeitstag eines Monats. Sofern zum Fälligkeitstag die konkrete Beitragsschuld bis zum Fälligkeitstag nicht bekannt, muss diese geschätzt werden. Sollte sich danach ein Restbeitrag nach der tatsächlichen Beitragsschuld ergeben, ist dieser bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats zu entrichten.
Übersicht der Abgabe- und Fälligkeitstermine im Jahr 2010
Eingang Beitragsnachweis | Zahlungseingang |
25. Januar 2010 | 27. Januar 2010 |
22. Februar 2010 | 24. Februar 2010 |
25. März 2010 | 29. März 2010 |
26. April 2010 | 28. April 2010 |
25. Mai 2010 | 27. Mai 2010 |
24. Juni 2010 | 28. Juni 2010 |
26. Juli 2010 | 28. Juli 2010 |
25. August 2010 | 27. August 2010 |
24. September 2010 | 28. September 2010 |
25. Oktober 2010 | 27. Oktober 2010 |
24. November 2010 | 26. November 2010 |
23. Dezember 2010 * | 28. Dezember 2010 * |
* Sowohl der 24. Dezember (Heilig Abend) als auch der 31. Dezember 2010 gelten nicht als banküblicher Arbeitstag!
Hilfe und Beratung
Für alle Fragen im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Rente aus dem Bereich der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung steht Ihnen der registrierte Rentenberater Helmut Göpfert gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie den Rentenberater für ein Beratungsgespräch oder zur Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte).
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