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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Abgabe- und Fälligkeitstermine Beitragsnachweis und SV-Beiträge 2010

Abgabetermin Beitragsnachweisdatensatz

Schon seit dem Jahr 2008 gibt der Gesetzgeber vor, zu welchen Abgabeterminen die Beitragsnachweisdatensätze seitens der Arbeitgeber erfolgen müssen. Dabei gilt, dass die Beitragsnachweisdatensätze stets spätestens zwei Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin bei der zuständigen Krankenkasse vorliegen müssen.

Bis zum Jahr 2007 hatte jede Krankenkasse selbst den Abgabe- und Fälligkeitstermin in ihrer Satzung geregelt. Diese unterschiedlichen Regelungen stellten eine Herausforderung für die Arbeitgeber dar, weshalb auf deren Forderung gesetzlich eine einheitliche Regelung erfolgte.

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Der Fälligkeitstag der Sozialversicherungsbeiträge ist der drittletzte Bankarbeitstag eines Monats. Sofern zum Fälligkeitstag die konkrete Beitragsschuld bis zum Fälligkeitstag nicht bekannt, muss diese geschätzt werden. Sollte sich danach ein Restbeitrag nach der tatsächlichen Beitragsschuld ergeben, ist dieser bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats zu entrichten.

Übersicht der Abgabe- und Fälligkeitstermine im Jahr 2010

Eingang Beitragsnachweis Zahlungseingang
25. Januar 2010 27. Januar 2010
22. Februar 2010 24. Februar 2010
25. März 2010 29. März 2010
26. April 2010 28. April 2010
25. Mai 2010 27. Mai 2010
24. Juni 2010 28. Juni 2010
26. Juli 2010 28. Juli 2010
25. August 2010 27. August 2010
24. September 2010 28. September 2010
25. Oktober 2010 27. Oktober 2010
24. November 2010 26. November 2010
23. Dezember 2010 * 28. Dezember 2010 *

* Sowohl der 24. Dezember (Heilig Abend) als auch der 31. Dezember 2010 gelten nicht als banküblicher Arbeitstag!

Hilfe und Beratung

Für alle Fragen im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Rente aus dem Bereich der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung steht Ihnen der registrierte Rentenberater Helmut Göpfert gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie den Rentenberater für ein Beratungsgespräch oder zur Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte).

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