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Zusatzbeitrag

Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln muss Zusatzbeiträge erheben

Die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (kurz: GBK) erhebt als erste gesetzliche Krankenkasse von ihren Mitgliedern rückwirkend zum 01.07.2009 Zusatzbeiträge. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet, dass die Versicherten der 30.000 Mitglieder großen Krankenkasse ab Juli 2009 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8,00 Euro monatlich entrichten müssen.

Als Grund, weshalb die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln nun als erste Kasse Zusatzbeiträge erheben muss, gab Helmut Wasserfuhr, Vorstand der GKB, gegenüber der FAZ extrem hohe Behandlungskosten an. Bei der Kasse sind zwei Personen versichert, die an besonders schweren Bluter-Erkrankungen leiden. Alleine in den Jahren 2005 und 2006 hat die GBK für diese zwei Versicherten Leistungsaufwendungen in Höhe von etwa 14 Millionen Euro stemmen müssen und ist aus diesem Grund zu einem Sanierungsfall geworden.

Die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln versichert vor allem die Mitarbeiter der Kölner Stadtverwaltung und Mitarbeiter der Kölner Verkehrs-Betriebe.

Die GKB kann noch nicht vorhersagen, wie lange die Zusatzbeiträge erhoben werden müssen.

Hintergrund

Seit Januar 2009 erhalten die Krankenkassen aus dem gemeinsamen Gesundheitsfonds die Gelder überwiesen. Sämtliche Einnahmen der Krankenkassen fließen zunächst in den Gesundheitsfonds und werden dann nach einem komplizierten Berechnungsverfahren auf die einzelnen Kassen aufgeteilt.

Sofern einer Krankenkasse die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, muss diese Zusatzbeiträge verlangen. Die Zusatzbeiträge müssen von den Versicherten direkt gefordert und von diesen alleine getragen werden. Der Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger beteiligt sich nicht an den Zusatzbeiträgen, so wie dies beim normalen Krankenkassenbeitrag üblich ist.

Beträgt der Zusatzbeitrag – wie im Falle der GBK – bis zu 8,00 Euro, erfolgt keine Einkommensprüfung. Die betroffenen Versicherten haben jedoch die Möglichkeit, die Mitgliedschaft im Rahmen des Sonderkündigungsrechts zu kündigen. In diesen Fällen fällt dann der Zusatzbeitrag nicht an. Über die Erhebung des Zusatzbeitrages muss die Krankenkasse die Mitglieder spätestens einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit des Zusatzbeitrages verständigen.

Gelassenheit beim Bundesgesundheitsministerium

Auf die Ankündigung, dass erstmal eine Krankenkasse Zusatzbeiträge erheben muss, reagierte das Bundesgesundheitsministerium mit Gelassenheit und sieht darin die Bestätigung, dass der Gesundheitsfonds „funktioniert“. Im Frühjahr 2009 war bereits im Gespräch, dass etwa 14 Kassen ab Juli 2009 Zusatzbeiträge erheben müssen. Mit der GKB ist bis dato erst eine einzige, kleine Krankenkasse gezwungen, zusätzliche Beiträge von ihren Mitgliedern zu erheben.

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