Zusatzbeiträge

Bundesversicherungsamt rechnet mit Zusatzbeiträge schon ab Juli 2009

Seit dem 01.01.2009 verteilt der neu eingeführte Gesundheitsfonds die Beitragseinnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung an die einzelnen Krankenkassen. Durch die Einführung des Gesundheitsfonds hatte sich der Gesetzgeber selbst aufgegeben, eine Konstanz bei den Kassenbeiträgen zu erreichen. Doch schon nach kurzer Zeit kann gesagt werden, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde. Der Krankenkassenbeitrag wird immer mehr zum politischen Spielball.

Zum 01.01.2009 wurde der einheitliche allgemeine Kassenbeitrag bei 15,5 Prozent (inkl. Sonderbeitrag) festgesetzt. Aufgrund des zweiten Konjunkturpaktes hatte der Gesetzgeber beschlossen, den Kassenbeitrag bereits zum 01.07.2009 wieder zu senken. Ab Juli 2009 beträgt der Beitragssatz dann 14,6 Prozent.

Inzwischen hat sich die finanzielle Lage bei den Krankenkassen allerdings aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise wieder verschlechtert. So hatte der Schätzerkreis am 30.04.2009 ein Finanzloch in der Größenordnung von knapp 3 Milliarden Euro errechnet (s. Milliardenloch im Gesundheitsfonds). Dieses Finanzloch stopft der Gesetzgeber mit einem Darlehen, welches aus Steuermitteln zur Verfügung gestellt wird. Obwohl dieses Finanzloch im Gesundheitsfonds klafft, hält der Gesetzgeber weiterhin an der Beitragssatzsenkung zum 01.07.2009 fest.

Fehlende Transparenz

Den gesetzlich Krankenversicherten ist ein Überblick über die aktuelle finanzielle Lage der Krankenversicherung sicherlich nicht mehr gegeben. Nur wer sich intensiv mit der finanziellen Kassenlage beschäftigt, kann noch nachvollziehen, aufgrund welcher finanziellen Zuschüsse die Beiträge stabil gehalten bzw. gesenkt werden. Unklar ist weiterhin, wie die Rückzahlung des neuen Darlehens in der Größenordnung von drei Milliarden Euro im Jahr 2011 erfolgen soll. Bis dahin dürfte kaum mehr bekannt sein, weshalb im Jahr 2009 dem Gesundheitsfonds ein Darlehen gegeben wurde.

Mit den gesamten Zuschüssen für den Gesundheitsfonds, sei es durch das Zweite Konjunkturpaket oder durch ein Darlehen, werden manche Kassen nicht herum kommen, Krankenkassen-Zusatzbeiträge zu erheben – obwohl andererseits der Kassenbeitrag um 0,9 Prozentpunkte zum 01.07.2009 gesenkt wird. So rechnet das Bundesversicherungsamt (BVA) bereits ab Juli 2009 damit, dass einigen Krankenkassen das Geld nicht ausreichen wird, um die Leistungsausgaben zu finanzieren. Nach einer Einschätzung von Josef Hecken, dem Präsidenten des BVA sind etwa 4,5 Millionen gesetzlich Krankenversicherte von etwa 16 Krankenkassen betroffen.

Muss eine Krankenkasse Zusatzbeiträge erheben, die bis zu ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen betragen können und von den Versicherten alleine zu tragen sind, wird bei den Kassen eine Kündigungswelle zu erwarten sein.

Auch Prämienzahlung möglich

Der BVA-Chef wies allerdings auch darauf hin, dass manche (kleinere) Krankenkassen ggf. – ebenfalls ab Juli 2009 – Prämienzahlungen leisten könnten. Diese Krankenkassen verfügen über genügend Finanzreserven und benötigen das Geld, das ihnen aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen wird, nicht vollständig. Für eine Prämienzahlung liegen dem Bundesversicherungsamt bereits einige wenige Anträge vor.

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