Abgabe- und Fälligkeitstermine Beitragsnachweis und SV-Beiträge 2009
Abgabetermin Beitragsnachweisdatensatz
Seit dem Jahr 2008 wird der Abgabetermin der Beitragsnachweisdatensätze durch den Gesetzgeber vorgegeben und gilt seitdem einheitlich für alle Krankenkassen (bis 2007 hatte die Satzung der einzelnen Krankenkassen die Abgabe-/Fälligkeitstermine geregelt). Nach der neuen Regelung, die auf Forderungen der Arbeitgeber eingeführt wurde, müssen die Beitragsnachweisdatensätze spätestens zwei Arbeitstage vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin abzugeben.
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag fällig. Ist die konkrete Beitragsschuld bis zum Fälligkeitstag nicht bekannt, muss diese geschätzt werden. Sollte sich danach ein Restbeitrag nach der tatsächlichen Beitragsschuld ergeben, ist dieser bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats zu entrichten.
Übersicht der Abgabetermine und Fälligkeitstermine im Jahr 2009
Eingang Beitragsnachweis | Zahlungseingang |
26. Januar 2009 | 28. Januar 2009 |
23. Februar 2009 | 25. Februar 2009 |
25. März 2009 | 27. März 2009 |
24. April 2009 | 28. April 2009 |
25. Mai 2009 | 27. Mai 2009 |
24. Juni 2009 | 26. Juni 2009 |
27. Juli 2009 | 29. Juli 2009 |
25. August 2009 | 27. August 2009 |
24. September 2009 | 28. September 2009 |
26. Oktober 2009 | 28. Oktober 2009 |
24. November 2009 | 26. November 2009 |
22. Dezember 2009 | 28. Dezember 2009 |
Hilfe und Beratung
Für alle Fragen im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Rente aus dem Bereich der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung steht Ihnen die Rentenberatung Helmut Göpfert gerne zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch kompetente Hilfe und Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Sozial- und Landessozialgerichten.
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