Beitragssatz

Ab 01.01.2009 entfällt der erhöhte Beitragssatz zur Krankenkasse

Der Gesundheitsfonds, das Kernstück der aktuellen Gesundheitsreform, tritt zum 01.01.2009 in Kraft. Mit dem Gesundheitsfonds wird erstmalig für alle gesetzlichen Krankenkassen ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz gelten, den die Koalition kürzlich auf 15,5 Prozent (inkl. Sonderbeitrag) festgesetzt hat. Ebenso wurde der ermäßigte Beitragssatz, den Mitglieder ohne Krankengeldanspruch zahlen, auf 14,9 Prozent festgesetzt.

Der bisher für Arbeitnehmer geltende erhöhter Beitragssatz, den Arbeitnehmer entrichten müssen, die keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen haben, entfällt ab dem 01.01.2009 ersatzlos. Ab dem neuen Jahr gibt es keinen erhöhten Beitragssatz zur Krankenkasse mehr.

Hintergrund

Der Gesetzgeber hat für alle Versicherten, die keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen haben, den Krankengeldanspruch aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen.

Betroffen hiervon sind Personen in einer unständigen Beschäftigung und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis im Voraus auf weniger als zehn Wochen befristet ist. Diese Versicherten können ab dem Jahr 2009 selbst entscheiden, ob sie das finanzielle Risiko im Falle einer Arbeitsunfähigkeit absichern möchten oder nicht. Der Personenkreis entrichtet aufgrund des Entfalls des Krankengeldanspruchs die Beiträge nach dem ermäßigten Beitragssatz.

Krankengeld-Wahltarife

Die gesetzlichen Krankenkassen sind ab 2009 verpflichtet, Krankengeld-Wahltarife anzubieten. Die Kosten, die durch einen abgeschlossenen Krankengeld-Wahltarif entstehen, sind durch den Versicherten selbst zu tragen. Eine Beteiligung durch den Arbeitgeber erfolgt in diesen Fällen nicht.

Hinweis

Über den durch die Koalition festgelegten allgemeinen und ermäßigten Beitragssatz, der ab dem 01.01.2009 gelten soll, wird am 29.10.2009 im Bundeskabinett die endgültige Beschlussfassung erfolgen.

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