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Helmut Göpfert

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Prozent

Koalition legt Kassenbeitrag bei 15,5 Prozent fest

Erstmalig in der Geschichte der Krankenversicherung wird ab dem Jahr 2009 der Beitragssatz bundesweit für alle Krankenkassen einheitlich festgelegt. Im Zusammenhang mit der umstrittenen Einführung des Gesundheitsfonds, der die Verteilung der Gelder unter den Krankenkassen komplett neu regelt, hat die Koalition am 06.10.2008 den Krankenkassenbeitrag ab dem 01.01.2009 auf 15,5 Prozent festgelegt.

Hinweis: Ab 01.07.2009 wurde der Beitragssatz auf 14,9 Prozent wieder gesenkt.

Höhere Kassenbeiträge

Aktuell liegt der durchschnittliche Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen bei 14,92 Prozent. Die Anhebung des Beitragssatzes auf 15,5 Prozent bedeutet, dass die gesetzlich Krankenversicherten ab dem neuen Jahr höhere Beiträge entrichten müssen. Der gesetzliche Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent, der ausschließlich von den Versicherten ohne Arbeitgeberbeteiligung getragen werden muss, ist in dem genannten Beitragssatz von 15,5 Prozent bereits enthalten.

Die höheren Beiträge sind nach Hochrechnungen des Gesetzgebers deshalb notwendig, um die Steigerungen der Arzthonorare von 2,5 Milliarden Euro und der höheren Ausgaben für Krankenhäuser von 3,2 Milliarden Euro auffangen zu können. Obwohl die Krankenkassen selbst einen noch höheren Beitragssatz gefordert haben, blieb die Koalition „am unteren Limit“ des Beitragssatzes, der voraussichtlich benötigt wird. Die Krankenkassen forderten im Vorfeld, den Beitragssatz bei 15,8 Prozent festzulegen.

Die Festsetzung des Beitragssatzes auf 15,5 Prozent bedeutet für 92 Prozent aller gesetzlich Versicherten eine Beitragssatzsteigerung. Lediglich 8 Prozent der Kassenmitglieder zahlen bereits jetzt schon einen Beitragssatz von 15,5 Prozent oder mehr.

Komplizierte Verteilung der Gelder aus Gesundheitsfonds

Alle Einnahmen der Krankenkassen fließen ab dem Jahr 2009 zunächst in den Gesundheitsfonds und werden aus diesem nach einem komplizierten Verteilungsschema den einzelnen Krankenkassen zugewiesen. Sind für eine Krankenkasse die finanziellen Zuweisungen nicht ausreichend, muss diese von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben. Im umgekehrten Fall kann eine Krankenkasse Prämien auszahlen, wenn das durch den Gesundheitsfonds zugewiesene Geld von der Kasse nicht benötigt wird.

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesenkt

Die Bundesregierung hat jedoch auch eine positive Entscheidung im Zusammenhang mit den Sozialversicherungsbeiträgen getroffen. So wurde parallel zur Erhöhung des Beitrages zur Krankenversicherung beschlossen, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zu senken. Ebenfalls ab dem 01.01.2009 wird der Beitrag von derzeit 3,3 Prozent auf 2,8 Prozent gesenkt.

Rentner werden stärker belastet

Da Rentner keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr entrichten, werden diese ausschließlich durch die Beitragssteigerung in der Krankenversicherung belastet. Arbeitnehmer profitieren im Gegenzug von der Beitragssatzsenkung in der Arbeitslosenversicherung, womit sich die Beitragssteigerung in der Krankenversicherung – zumindest teilweise – wieder relativiert.

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