Beitragsrückstände

Kassenrückkehrer verursachen hohe Beitragsrückstände

Unter zurückgekehrten Mitgliedern und freiwillig Versicherten sind immer häufiger Beitragszahler anzutreffen, bei denen Beitragsrückstände aufgelaufen sind.

Als Bemessungszeitraum zur Feststellung der bestehenden Beitragsrückstände bei diesen Mitgliedern wurde der 01.04.2007 bis zum 30.04.2008 gewählt. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen stellten allein bei zurückgekehrten Mitgliedern einen Rückstand in Höhe von 97 Millionen Euro fest. Dieser Betrag geht zu Lasten der Solidargemeinschaft aller Versicherten.

Dramatischer sind die Beitragsrückstände bei den freiwillig Versicherten. Hier wurden Rückstände von mehr als 180 Millionen Euro festgestellt.

Daher wurde die Bundesregierung von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen zur Beschäftigung mit diesem Thema aufgefordert. Es sollen möglichst schnell Regelungen getroffen werden, damit die Sozialämter verpflichtet werden, die Beitragsrückstände zu übernehmen.

Mehrbelastung für Solidargemeinschaft vermeiden

Von Seiten der Spitzenverbände wurde betont, dass es sozialpolitisch gesehen richtig sei und unterstützenswert ist, wenn bisher nichtversicherte Personen in die gesetzliche Krankenkasse eingegliedert würden. Jedoch darf dies zu keiner Mehrbelastung für die Mitglieder werden, die ehrlicherweise ihre Beiträge bezahlen. Ebenfalls darf nicht die Solidargemeinschaft gesetzlich Krankenversicherten belastet werden, nur damit die Steuerzahler diese Lasten nicht mehr tragen müssen.

Beobachtet wird immer öfter von den Krankenkassen, dass Rückkehr sich im Moment einer auftretenden Erkrankung bei den Kassen anmelden. Zu diesem Zeitpunkt werden dann die bisher aufgelaufenen Beiträge für die Versicherten fällig. Jedoch haben weder der Anstieg für Säumniszuschläge für zurückgekehrte Mitglieder noch die Begrenzung der Leistungen einen Ausgleich der Zahlungsrückstände zur Folge gehabt.

Bisher haben die Möglichkeit zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse, die zum 1. April 2007 eingeführt wurde, ungefähr 85.000 Menschen in Anspruch genommen.

Da Sozialämter nicht bereit sind, rückständige Beiträge zu übernehmen, kann nur ein aufwändiges und kostenintensives Mahnverfahren mit eventueller Konsequenz einer Privatinsolvenz eingeleitet werden.

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