Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds wird zum 01.01.2009 eingeführt

Einer der wichtigsten Punkte der letzten Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) ist die Einführung des Gesundheitsfonds ab Januar 2009.

Mit dem Gesundheitsfonds werden ab 2009 sämtliche Einnahmen der Gesetzlichen Krankenkassen in einem gemeinsamen Finanzierungstopf gebündelt und das Geld anschließend wieder an die einzelnen Kassen verteilt.

Die Verteilung der Gelder erfolgt, indem jede Krankenkasse pro Versicherten einen einheitlichen Betrag erhält. Hierbei werden jedoch die unterschiedlichen Risiken der Versicherten – wie z. B. Alter, Krankheit und Geschlecht – risikoadjustiert berücksichtigt.

Der Gesundheitsfonds wird beim Bundesversicherungsamt (BVA) angesiedelt.

Einheitlicher Beitragssatz für alle Krankenkassen

Ab 2009 bestimmen die Krankenkassen nicht mehr selbst ihren Beitragssatz. Dieser wird dann einheitlich für alle Krankenkassen durch den Gesetzgeber festgelegt. Damit gilt dann, wie bereits in der Gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz. Der einheitliche Beitragssatz enthält dann auch den Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent.

Bei der Festlegung der Beitragssatzhöhe muss sichergestellt werden, dass die Ausgaben der Krankenkasse unter Berücksichtigung der Bundesmittel zu 100 Prozent abgedeckt werden.

Zusatzbeitrag

Reicht einer Krankenkasse das Geld, das sie aus dem Gesundheitsfonds erhält, nicht aus und führt zu einer Unterdeckung, muss diese einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben.

Der Zusatzbeitrag kann jedoch nicht in jeder beliebigen Höhe erhoben werden. So wurde bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen eine Höchstgrenze von 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgelegt.

Prämienzahlung

Übersteigen jedoch die Zuweisungen, die eine Krankenkasse aus dem Gesundheitsfonds erhält, den nötigen Finanzbedarf, ist eine Prämienzahlung möglich. Das bedeutet, dass die betroffene Krankenkasse einen Teil des Geldes, das sie aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen bekommen hat, in Form von Prämien wieder an die Versicherten auszahlen kann.

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