Krankenkassenbeitrag

Schon jetzt heftige Diskussionen um Kassenbeiträge ab dem Jahr 2009

Zum 01.11.2008 wird der Beitragssatz festgesetzt, der dann ab Januar 2009 einheitlich für alle Gesetzlichen Krankenkassen gilt. Doch schon jetzt wird heftig diskutiert, ob der einheitliche Beitragssatz im Jahr 2009 über dem momentanen durchschnittlichen Beitragssatz liegen muss und ob auf die Versicherten steigende Krankenkassenbeiträge zukommen.

Kassen und SPD erwarten höhere Beiträge

Nach Ansicht der Krankenkassen und der SPD müssen sich die gesetzlich Krankenversicherten auf höhere Beiträge ab 2009 einstellen.

Die momentane Diskussion hat Peter Ramsauer (CSU), stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion ausgelöst. Er erklärte in einem Interview, dass der künftige einheitliche Beitragssatz - seiner Ansicht nach - unter dem durchschnittlichen Beitragssatz von heute liegen müsse.

SPD-Fraktionsvize Elke Ferner hat sofort die Äußerungen von Herrn Ramsauer zurückgewiesen. Sie bezog sich dabei auf die Regelungen der Gesundheitsreform, die eindeutig vorgeben, dass der Beitrag ab 2009 die zu erwartenden Ausgaben zu 100 Prozent decken müsse. Und dies könne mit dem momentanen Durchschnittsbeitrag von 13,9% nicht erreicht werden.

Unterstützung bekam Elke Ferner von den Krankenkassen, die die gleiche Einschätzung vertreten. So hat auch der Bundesverband der Betriebskrankenkassen angemerkt, dass aufgrund der Reform der Arzthonorare die Kassen ab 2009 voraussichtlich jährliche Mehrausgaben in Höhe von zwei bis drei Milliarden Euro haben. Auch werden weitere Ausgabensteigerungen im Bereich der Krankenhaus- und Arzneimittelkosten erwartet.

63 Kassen erhöhten zum 01.01.2008 den Beitragssatz

Dass die Tendenz der Beitragssatzentwicklung bei den Gesetzlichen Krankenkassen eher nach oben geht, zeigt sich schon alleine an der Tatsache, dass zum 01.01.2008 63 Krankenkassen ihren Beitragssatz erhöhen mussten.

Hintergrund

Mit dem Jahr 2009 wird der Gesundheitsfonds eingeführt und gleichzeitig die heutigen unterschiedlichen Beitragssätze der Krankenkassen einheitlich festgelegt. Dieser gesetzlich festgelegte einheitliche Beitragssatz muss durch den Gesetzgeber bereits zum 01.11.2008 bestimmt werden.

Aktuell beträgt der Durchschnittsbeitrag aller Gesetzlichen Krankenkassen 13,9%, der jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen wird. Hinzu kommt der Sonderbeitrag von 0,9%, den ausschließlich die Arbeitnehmer bzw. die Versicherten tragen.

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