Änderungen in der GKV im Kalenderjahr 2008
Auch im neuen Kalenderjahr gibt es einige Änderungen im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Lesen Sie hier, was sich ab dem 01.01.2008 alles ändert!
Fehlerrückmeldungen ab 2008 bei Meldeverfahren
Ab dem Jahr 2008 wird das maschinelle Meldeverfahren für die Arbeitgeber ausgebaut. So können Fehlerrückmeldungen per verschlüsselter Datensätze per E-Mail übermittelt werden.
Zusätzlich wird Möglichkeit gegeben, eine Verarbeitungsbestätigung – auf freiwilliger Basis – zu bekommen.
Lesen Sie hierzu mehr: Fehlerrückmeldung ab 2008 bei Meldeverfahren
Abgabetermin für Beitragsnachweisdatensatz
Ab Januar 2008 wird der Abgabetermin für die Beitragsnachweisdatensätze einheitlich über die gesetzlichen Vorschriften geregelt. Die bis dahin unterschiedlichen Abgabetermine, die dadurch entstanden sind, da die Einzugsstellen den Zeitpunkt per Satzung festlegen mussten, entfallen damit.
Lesen Sie hierzu mehr: Abgabetermin für Beitragsnachweisdatensatz
Statusfeststellungsverfahren wird ausgeweitet
Die Deutsche Rentenversicherung prüft ab dem 01.01.2008 auch den Versichertenstatus von Kindern. Hierzu haben die Arbeitgeber bei der Anmeldung zur Sozialversicherung ein gesondertes Statuskennzeichen anzugeben.
Lesen Sie hierzu mehr: Statusfeststellungsverfahren wird ausgeweitet
Selbsthilfeförderung
Ab dem Jahr 2008 wird die Selbsthilfeförderung durch die Gesetzlichen Krankenkassen erheblich verbessert.
Lesen Sie hierzu mehr: Selbsthilfeförderung wird verbessert
Tipp für Selbsthilfegruppen:
Tragen Sie sich in das kostenlose Selbsthilfeverzeichnis ein und nutzen einen weiteren Weg, dass Sie Betroffene für Ihre Selbsthilfegruppe erreichen.
Chlamydia trachomatis-Vorsorgetests
Ab dem 01.01.2008 übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Chlamydia trachomatis-Vorsorgetests für alle Frauen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Lesen Sie hier mehr: Krankenkassen übernehmen Kosten für Chlamydia trachomatis-Vorsorgetests
Neue Sozialversicherungswerte
Lesen Sie hier die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung ab dem 01.01.2008
Krankentagegeld unterbricht Versicherungsverhältnisse
Ab dem 01.01.2008 führt ein Bezug von Krankentagegeld von einem privaten Versicherungsunternehmen zur Unterbrechung des Versicherungsverhältnisses.
Lesen Sie hier mehr: Krankentagegeld unterbricht Versicherungsverhältnisse
Was sich im Laufe des Jahres 2008 noch ändert
Spitzenverband Bund der Krankenkassen
Ab 01.07.2008 wird ein einheitlicher Dachverband für die Gesetzliche Krankenversicherung die aktuell bestehenden sieben Bundesverbände der Gesetzlichen Krankenkassen ablösen. Der neue "Spitzenverband Bund der Krankenkassen" wird die Gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene vertreten. Durch diesen neuen Spitzenverband Bund werden u. a. auch die Rahmenbedingungen für einen intensiveren Wettbewerb bestimmt.
Gemeinsame Bundesausschuss wird reformiert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird zum 01.07.2008 reformiert, indem dieser straffer und professioneller organisiert wird. Folgende Punkte sind beispielsweise vorgesehen:
- hauptamtliche Mitglieder - deren Amtszeit befristet ist - werden bestellt,
- Sitzungen des G-BA sind öffentlicht,
- Entscheidungsfindung soll beschleunigt werden.
Einheitlicher Beitragssatz für alle Gesetzlichen Krankenkassen
Zum 01.11.2008 wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein einheitlicher Beitragssatz bestimmt, der dann ab dem 01.01.2009 für alle Gesetzliche Krankenkassen gilt. Aktuell beträgt der durchschnittliche Beitragssatz (ohne Sonderbeitrag) ca. 13,9%.
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