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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Studentin

Die Befreiungsmöglichkeiten von der KVdS

Studenten sind im Regelfall bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres als Student krankenversicherungspflichtig – s. Krankenversicherung der Studenten.

Der Gesetzgeber hat den betroffenen Personen jedoch das Recht eingeräumt, sich von der Krankenversicherungspflicht als Student befreien zu lassen.

Antragstellung erforderlich

Um sich von der Krankenversicherungspflicht als Student befreien zu lassen, ist ein Antrag bei der zuständigen Krankenkasse erforderlich. Dieser ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zu stellen. Wird diese Drei-Monats-Frist versäumt, ist eine Befreiung für die gesamte Studienzeit nicht mehr möglich.

Die Befreiung tritt – wenn diese beantragt wird – grundsätzlich mit dem Beginn der Versicherungspflicht ein. Voraussetzung ist hier allerdings, dass noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Wurden bereits Leistungen in Anspruch genommen, wirkt die Befreiung mit Beginn des Kalendermonats, der auf die Antragstellung folgt.

Befreiung kann nicht widerrufen werden

Eine beantragte Befreiung von der Krankenversicherungspflicht als Student (KVdS) kann nicht mehr widerrufen werden. Das bedeutet, dass die Befreiung für die gesamte Studienzeit gilt und eine Mitgliedschaft in der GKV nicht mehr erfolgen kann.

Kündigung privater Krankenversicherungsverträge möglich

Nicht nur eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht der Studenten ist möglich, sondern im umgekehrten Fall auch die Kündigung eines bestehenden privaten Krankenversicherungsvertrages.

Ist der Student in der PKV krankenversichert und kommt aufgrund der gesetzlichen Vorschriften eine Krankenversicherungspflicht als Student zustande, hat der Student das Recht, den PKV-Vertrag aufzulösen. Vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen müssen in einem solchen Fall nicht eingehalten werden.

Vor- und Nachteile richtig abwägen

Die Gesetzliche Krankenversicherung hat – wie auch die Private Krankenversicherung – Vor- und Nachteile, die im jeweiligen Einzelfall diskutiert und abgewogen werden müssen.

Beratung erforderlich

Bevor eine Entscheidung über die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht als Student oder auch eine Beendigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages getroffen wird, sollten Sie sich ausführlich und von unabhängigen Stellen beraten lassen. Insbesondere sind hier mögliche Situationen und deren Folgen zu bedenken, die im Laufe der Studienzeit eintreten können.

Für den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung:

Rentenberatung Helmut Göpfert, Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt

Bildnachweis: © Andres Rodriguez - Fotolia

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