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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

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Fehlerrückmeldung

Ab dem Jahr 2008 gibt es eine Änderung im maschinellen Meldeverfahren

Seit dem 01.01.2006 ist eine Übermittlung der vom Arbeitgeber zu erstellenden Meldungen an die Einzugsstelle ausschließlich auf dem maschinellen Wege zulässig. Sollten einzelne Meldungen fehlerhaft sein, erfolgt aktuell eine Rückmeldung mittels Papierprotokollen an die Arbeitgeber.

Ab 2008 erfolgt Rückmeldung maschinell

Ab Januar 2008 wird das maschinelle Meldeverfahren weiter optimiert. Ab dem neuen Jahr werden die sogenannte Fehlerrückmeldungen auf dem maschinellen Wege eingeführt und bieten neben der Papierform eine weitere Möglichkeit der Übermittlung bzw. Zustellung. Das bedeutet, dass die Stelle, welche die Meldung erstellt hat, einen verschlüsselten Datensatz per E-Mail erhalten kann und damit eine Alternative zur Papiermeldung bietet.

Auch Verarbeitungsbestätigung kommt

Ebenfalls gibt es ab 2008 die Möglichkeit, dass die Datenannahmestelle der Einzugsstelle die Datenannahme bestätigt. Die Bestätigung erfolgt an die Stelle, welche die Datei erstellt hat – also an den Arbeitgeber, den beauftragten Steuerberater oder das Service-Rechenzentrum. Auch diese sogenannte Verarbeitungsbestätigung wird maschinell erstellt und per E-Mail zugestellt. Damit wird die fehlerfreie Datenanlieferung bestätigt.

Die Verarbeitungsbestätigung kann jedoch auf freiwilliger Basis angefordert werden. Das bedeutet, dass hierzu – anders als bei der Fehlerrückmeldung – keine Pflicht besteht und die Erstellung der Meldung über das entsprechende Entgeltabrechnungsprogramm deaktiviert werden kann.

Papierform oder E-Mail

Die maschinelle Übermittlung der Fehlerprotokolle kann weiterhin in Papierform erfolgen und über das Entgeltabrechnungsprogramm ab dem Jahreswechsel 2007/2008 eingestellt bzw. ausgewählt werden. Wenn die Zustellung in Papierform gewählt wird, erhält der Absender das Fehlerprotokoll, das den Fehler beschreibt. Bei der Zustellung über E-Mail wird der Datensatz in verschlüsselter Form maschinell übermittelt.

Die Verarbeitungsbestätigung kann dagegen nur über E-Mail zugestellt werden.

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