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Weiterleitungsstellen

In der Sozialversicherung wird es keinen zentralen Beitragseinzug geben

Der Start der Weiterleitungsstellen, die der Gesetzgeber bereits zum 01.01.2011 ins Leben rufen wollte, wurde noch im Jahr 2010 auf den 01.01.2012 verschoben. Nun beabsichtigt der Gesetzgeber, die Weiterleitungsstellen komplett ad acta zu legen. In einem Arbeitsentwurf zum Krankenhaushygienegesetz (kurz: KraHyG), welches seit Anfang Februar 2011 kursiert, enthält jetzt die Regelung, dass auch zum 01.01.2012 die Weiterleitungsstellen nicht eingeführt werden sollen. Allerdings muss der Entwurf des Krankenhaushygienegesetzes noch alle parlamentarischen Hürden passieren.

Weiterleitungsstellen als zentraler Beitragseinzug

Der Grundgedanke, Weiterleitungsstellen einzuführen, war, dass die Arbeitgeber einen Bürokratieabbau erfahren. Daher war die Idee eines zentralen Beitragseinzugs auch der Wunsch der Arbeitgeber. Durch die Weiterleitungsstellen sollten Arbeitgeber die Möglichkeiten erhalten, die Weiterleitungsstellen optional zu nutzen. Eine Verpflichtung für die Arbeitgeber war nicht vorgesehen. Aufgaben der Weiterleitungsstellen wären gewesen, die Beiträge, Beitragsnachweise und Meldungen der Arbeitgeber entgegenzunehmen und entsprechend an die zuständige Einzugsstelle weiterzuleiten. Allerdings haben die gesetzlichen Maßnahmen der letzten Jahre für die Arbeitgeber schon zu einem Abbau der Bürokratie geführt. So wurde beispielsweise ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz der Krankenkassen gesetzlich verankert. Dieser Beitragssatz ist zudem nun auch für die Zeit ab 01.01.2011 gesetzlich auf 15,5 Prozentpunkte festgeschrieben. Eine Vereinfachung in der Entgeltabrechnung ergab sich auch durch das automatisierte Verfahren der Datenerfassung und –übermittlung. Auch die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen hat fusionsbedingt in den letzten Jahren stark abgenommen. Der ursprünglich beabsichtigte Bürokratieabbau, den man sich durch die Einführung von Weiterleitungsstellen versprochen hatte, konnte nun nicht mehr im erwarteten Maß erreicht werden.

Mit der zeitlichen Verschiebung, die Weiterleitungsstellen erst zum 01.01.2012 einzuführen, wollte sich der Gesetzgeber die Möglichkeiten offen halten und das Thema nicht frühzeitig streichen. Daher sollte im Jahr 2011 noch überlegt werden, mit welchen Aufgaben die Weiterleitungsstellen sinnvollerweise noch betraut werden können.

Sowohl der GKV-Spitzenverband Bund als auch der BKK-Bundesverband hatten noch vor wenigen Wochen auf die negativen Auswirkungen, welche durch die Einführung von Weiterleitungsstellen entstehen, hingewiesen. Neuer Kritikpunkt an den Weiterleitungsstellen war, dass der seit Jahresbeginn 2011 eingeführte Sozialausgleich mit zentralen Weiterleitungsstellen kollidiere. Durch den Sozialausgleich besteht zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen ein Mitteilungsverfahren, welches sich durch die Weiterleitungsstellen als noch aufwändiger erweisen würde. Damit würde durch einen zentralen Beitragseinzug das Gegenteil erreicht werden, als mit den Weiterleitungsstellen tatsächlich gewollt war.

Die Politik scheint nun den Gegenargumenten, welche gegen die Einführung von Weiterleitungsstellen sprechen, zu folgen und die Einführung der Weiterleitungsstellen und damit des zentralen Beitragseinzugs endgültig von ihrer Agenda zu streichen.

Autor: skg

Bildnachweis: alehdats - Fotolia

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