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Null Euro

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag im Jahr 2011 bei 0,00 Euro

Die Gesundheitsreform, die zum 01.01.2011 in Kraft getreten und im GKV-Finanzierungsgesetz geregelt ist, brachte umfangreiche Änderungen in der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung mit sich. Ein wesentlicher Punkt der Gesundheitsreform ist, dass der allgemeine, solidarisch finanzierte, Beitragssatz bei 15,5 Prozentpunkten festgeschrieben wurde. Zudem müssen die Krankenkassen, denen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht (mehr) ausreichen, Zusatzbeiträge erheben, welche nach einem Euro-Betrag – bislang prozentual – erhoben werden.

Im Rahmen der Neuregelung der Zusatzbeiträge wurde ein Sozialausgleich eingeführt. Dieser sieht vor, dass Versicherte mit Zusatzbeiträgen maximal bis zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag belastet werden dürfen. Sind durch ein Mitglied höhere Zusatzbeiträge als der durchschnittliche Zusatzbeitrag zu zahlen, müssen diese wieder mit den „normalen“ Kassenbeiträgen verrechnet werden (s. Zusatzbeiträge und Sozialausgleich). Das heißt, dass der regulär zu zahlende Beitrag zur Krankenversicherung vermindert wird. Die Finanzierung des Sozialausgleichs erfolgt aus Steuermitteln.

Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 242a Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) gibt das Bundesministerium für Gesundheit den jeweils für ein Kalenderjahr geltenden durchschnittlichen Zusatzbeitrag bekannt. Der bekannt gegebene durchschnittliche Zusatzbeitrag dient als Berechnungsparameter für den Sozialausgleich. Die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages kann das Bundesgesundheitsministerium nur im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium vornehmen.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Kalenderjahr 2011

Mit der Bundesanzeiger-Sonderausgabe 1/2011 wurde am 03.01.2011 der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Jahr 2011 bekannt gegeben. Demnach wurde dieser für das Jahr 2011 mit 0,00 Euro festgesetzt. Dies hat zur Folge, dass der im Jahr 2011 neu eingeführte Sozialausgleich faktisch nicht durchgeführt wird. Damit kann der durch das GKV-Finanzierungsgesetz neu eingeführte Sozialausgleich frühestens im Jahr 2012 angewandt werden.

Zu beachten ist, dass der errechnete durchschnittliche Zusatzbeitrag nicht den Durchschnitt widerspiegelt, den die Krankenkassen tatsächlich – im Durchschnitt – erheben. Es handelt sich hierbei lediglich um einen Wert, der aus der Differenz von den Einnahmen der Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds und den voraussichtlichen Ausgaben errechnet wird. Entsteht ein Fehlbetrag, wird dieser durch die Anzahl aller Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung dividiert. Der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitrag wird mit dem errechneten Wert daher nicht ausgedrückt.

Auch wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Jahr 2011 nun mit 0,00 Euro angesetzt wurde, erheben bereits jetzt schon etliche Krankenkassen von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge. Experten gehen davon aus, dass aufgrund der Finanzlage im Laufe des Jahres 2011 noch weitere Krankenkassen gezwungen sein werden, Zusatzbeiträge zu erheben.

Ob im Jahr 2012 der Sozialausgleich greift, wird sich im November 2011 herausstellen. In diesem Monat muss das Bundesgesundheitsministerium nämlich den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das Jahr 2012 bekannt geben.

Autor: Andrea Plankl

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