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Helmut Göpfert

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Tätigkeitsschlüssel

Ende 2011 gilt neuer Tätigkeitsschlüssel

Arbeitgeber müssen für ihre Beschäftigten eine Meldung zur Sozialversicherung abgeben. In dieser Meldung ist auch eine Angabe zur Tätigkeit zu machen, welche im sogenannten Tätigkeitsschlüssel ausgedrückt wird. Der Tätigkeitsschlüssel ist eine Zahlenfolge. Relevant hierfür sind stets die Verhältnisse, welche zum Zeitpunkt der Erstellung der Meldung bestehen. Von der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden die Angaben des Tätigkeitsschlüssels zur Erstellung von Statistiken über die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verwendet. Aktuell ist der Tätigkeitsschlüssel fünfstellig.

Ab Ende 2011, voraussichtlich ab dem 01.12.2011, wird der derzeit gültige Tätigkeitsschlüssel durch eine neunstellige Zahlenkombination abgelöst.

Hintergrund

Der aktuelle Tätigkeitsschlüssel ist mittlerweile etwa 30 Jahre alt. Daher wird die heutige Berufswirklichkeit durch den Schlüssel nicht mehr ausreichend abgebildet. So gibt es beispielsweise eine Reihe an neuen Berufen; auch Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse sind heute möglich, die es zur Zeit der Einführung des Tätigkeitsschlüssels noch nicht gab. Der Leiharbeits-Sektor wurde in den letzten Jahren stark ausgebaut und auch die Anzahl der befristeten Arbeitsverhältnisse und die Teilzeitarbeit haben stark zugenommen. Daher haben sich die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung darauf verständigt, den bisherigen Tätigkeitsschlüssel zu modifizieren.

Schon im Jahr 1999, dem Jahr in dem das Sozialversicherungsnachweisheft abgeschafft und ein neues Meldeverfahren – geregelt in der Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung, kurz: DEÜV – eingeführt wurde, wurde über einen neuen Tätigkeitsschlüssel nachgedacht. Die im Jahr 1999 eingeführten Durchschreibesätze (DIN A 4-Format) enthielten bereits neun Stellen für den Tätigkeitsschlüssel. Da weiterhin jedoch der fünfstellige Tätigkeitsschlüssel genutzt wurde, musste dieser linksbündig in dem entsprechenden Formularfeld eingetragen werden. Gleiches gilt für die Ausfüllhilfe sv.net, welche ebenfalls ein neunstelliges Feld für den Tätigkeitsschlüssel vorsieht.

Aufbau des neuen Tätigkeitsschlüssels

  • 1. Bis 5. Stelle: Angaben zur ausgeübten Tätigkeit
  • 6. Stelle: Höchster allgemein bildender Schulabschluss
  • 7. Stelle: Höchster beruflicher Schulabschluss
  • 8. Stelle: Arbeitnehmerüberlassung
  • 9. Stelle: Vertragsform

Der bisherige (alte) Tätigkeitsschlüssel ist für alle Meldungen zu verwenden, deren Zeitraum-Ende bis einschließlich 30.11.2011 geht bzw. Anmeldungen mit Zeitraum-Beginn vor dem 01.12.2011. Irrelevant ist in diesem Zusammenhang der Tag der Erstellung der Meldung.

Bei Meldungen mit einem Zeitraum-Ende bzw. Anmeldungen ab 01.12.2011 müssen den neuen Tätigkeitsschlüssel bereits enthalten. Ist dies nicht der Fall, werden die Meldungen zurückgewiesen.

Durch die Bundesagentur für Arbeit werden Umsetzungstabellen zur Verfügung gestellt, mit denen vom alten auf den neuen Tätigkeitsschlüssel umgestellt werden kann. Unter der Rubrik: Unternehmen, Sozialversicherung, Schlüsselverzeichnis sind unter www.arbeitsagentur.de ausführliche Informationen zum neuen Tätigkeitsschlüssel und ein Auskunftstool „Tätigkeitsschlüssel-Online“ zu finden.

Autor: Helmut Göpfert, Rentenberater

Bildnachweis: Blogbild: Sergej Khackimullin - Fotolia / Beitragsbild: ronstik

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