Beitrag Krankenversicherung der Studenten ab 01.01.2011
Am 25.10.2010 ist die Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Änderung wurden auch für die Studenten, Praktikanten und die Auszubildenden, welche ohne Arbeitsentgelt beschäftigt sind, die Bedarfssätze angehoben.
Grundsätzlich würde sich durch die Anhebung der Bedarfssätze bereits ab dem 01.10.2010 ein erhöhter Beitrag zur Krankenversicherung der Studenten (KVdS) ergeben. Das Bundesgesundheitsministerium hat jedoch bestätigt, dass sich die Änderung der Bedarfssätze erst ab dem Sommersemester 2011 auswirkt und sich rückwirkend keine höhere Beitragszahlung ergibt.
KVdS-Beiträge ab 01.01.2011
Bedingt dadurch, dass der allgemeine Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung auf 15,5 Prozentpunkte angehoben wird, ergeben sich bereits ab Januar 2011 Änderungen beim Beitrag zur Krankenversicherung der Studenten. Der Beitragssatz zur KVdS beträgt 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes. Damit sind von den kranken- und pflegeversicherungspflichtigen Studenten, Meisterschülern, Fachhochschülern und Praktikanten ab dem 01.01.2011 folgende Beiträge zu entrichten:
Studenten mit Kindern bzw. bis Vollendung des 23. Lebensjahres
- Krankenversicherung: 55,55 Euro
- Pflegeversicherung: 9,98 Euro
Gesamt: 65,53 Euro
Studenten ohne Kinder ab dem vollendeten 23. Lebensjahr
- Krankenversicherung: 55,55 Euro
- Pflegeversicherung: 11,26 Euro
Gesamt: 66,81 Euro
KVdS-Beiträge ab 01.04.2011 (Sommersemester 2011)
Studenten mit Kindern bzw. bis Vollendung des 23. Lebensjahres
- Krankenversicherung: 64,77 Euro
- Pflegeversicherung: 11,64 Euro
Gesamt: 76,41 Euro
Studenten ohne Kinder ab dem vollendeten 23. Lebensjahr
- Krankenversicherung: 64,77 Euro
- Pflegeversicherung: 13,13 Euro
Gesamt: 77,90 Euro
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