Weiterleitungsstellen

Weiterleitungsstellen zeitlich verschoben

Schon mit der Gesundheitsreform im Jahr 2007, welche mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (kurz: GKV-WSG) umgesetzt wurde, wurde die Einführung von sogenannten Weiterleitungsstellen zum 01.01.2011 beschlossen. Die Weiterleitungsstellen sollen es den Arbeitgebern ermöglichen, die Meldungen, Beitragsnachweise und Sozialversicherungsbeiträge an eine zentrale Stelle zu übermitteln, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer versichert ist. Diese Stellen leiten dann die Meldungen und Beitragsnachweise an die zuständige Krankenkasse bzw. die Beiträge an den Gesundheitsfonds und die weiteren Sozialversicherungsträger (Pflegekasse, Rentenversicherungsträger, Bundesanstalt für Arbeit) weiter.

Die Weiterleitungsstellen können von den Arbeitgebern optional in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, sie können die Weiterleitungsstellen nutzen, eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Als Weiterleitungsstellen kommen sowohl Krankenkassenverbände oder einzelne oder mehrere Krankenkassen in Frage. Welche Aufgaben und welche Kriterien zur Benennung und Verteilung hinsichtlich der Weiterleitungsstellen gelten sollen, muss der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) festlegen. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die Stellen lediglich die Beiträge, Meldungen und Beitragsnachweise weiterleiten. Damit werden nicht sämtliche Aufgaben von der Weiterleitungsstelle wahrgenommen, die der Einzugsstelle obliegen. So können seitens der Weiterleitungsstelle keine Entscheidungen hinsichtlich der Versicherungs- und Beitragspflicht getroffen werden.

Zunächst nur verschoben

Sinn und Zweck der Weiterleitungsstellen sollte sein, dass die Arbeitgeber eine Entlastung in Form einer Verwaltungsvereinfachung bei der Beitragsabführung erfahren. Die Entwicklungen der letzten Jahre hatten allerdings – unabhängig von der Einführung von Weiterleitungsstellen – schon zu einer Verwaltungsvereinfachung geführt. So hat die Einführung des bundesweit einheitlichen Krankenkassen-Beitragssatzes zu einer Vereinfachung in der Beitragsabführung geführt. Das automatisierte Verfahren der Datenerfassung und Datenübermittlung wurde zudem ausgebaut, sodass sich auch hier die Entgeltabrechnung vereinfacht hat.

Ein maßgeblicher Grund, dass zentrale Weiterleitungsstellen eingeführt werden, war die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen, mit denen die Arbeitgeber abrechnen mussten. Doch allein in der Zeit von Januar 2007 bis Oktober 2010 hat sich die Anzahl der Krankenkassen durch Fusionen von 242 auf 160 Krankenkassen reduziert. Weitere absehbare Fusionen wird die Anzahl der Krankenkassen nochmals verringern.

Durch die Entwicklungen der letzten Jahre konnte nun festgestellt werden, dass aktuell durch die Einführung der Weiterleitungsstellen der ursprünglich beabsichtigte Bürokratieabbau nicht in erwartetem Maß stattfindet. So wird aktuell sogar kritisiert, dass die Einrichtung von Weiterleitungsstellen einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet.

Der Gesetzgeber hatte zunächst die Absicht, die Einführung der Weiterleitungsstellen komplett zu streichen. Dies wurde gesetzlich jedoch noch nicht umgesetzt. Stattdessen wurde die Errichtung der Weiterleitungsstellen – zunächst – auf den 01.01.2012 verschoben. Dieses Vorgehen wurde seitens des Gesetzgebers damit begründet, dass zumindest die Option für die Konzeptweiterentwicklung offen gehalten werden soll. Die Zeit, die durch die Verschiebung von einem Jahr gewonnen wird, soll dafür genutzt werden, um die Zweckmäßigkeit der Weiterleitungsstellen zu ermitteln. Es soll festgestellt werden, ob die bei den Arbeitgebern zu erwartenden Einsparungen mit dem Kostenaufwand der Krankenkasse in einem angemessenem Verhältnis stehen. Im Jahr 2011 soll darüber hinaus geprüft werden, ob die Weiterleitungsstellen gegebenenfalls mit weiteren Aufgaben befasst werden können, als bisher vorgesehen. Sollen die Weiterleitungsstellen tatsächlich einmal eingeführt werden, sollen diese bei den Krankenkassen und in der Wirtschaft zu spürbaren Entlastungen sorgen.

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