Zusatzbeiträge

Versicherte machen vom Kassenwechsel rege Gebrauch

Seit dem Jahr 2009 ist der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit einheitlich identisch und wird durch den Gesetzgeber festgesetzt. Aktuell beträgt der Beitragssatz 14,9 Prozentpunkte. Ab dem 01.01.2011 soll der Beitragssatz auf 15,5 Prozentpunkte angehoben werden. Die Beitragseinnahmen fließen in den Gesundheitsfonds und werden aus diesem an die einzelnen Krankenkassen nach einem komplizierten Berechnungsschema verteilt. Kommt eine Krankenkasse mit den zugewiesenen Beiträgen nicht aus, ist diese gezwungen, Zusatzbeiträge zu verlangen. Muss ein Zusatzbeitrag von einer Krankenkasse erhoben werden, löst dies für die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht aus. Das heißt, diese können die Krankenkasse sofort kündigen, auch wenn bei dieser Kasse die Mitgliedschaft noch keine 18 Monate bestand.

Im Jahr 2010 waren einige Krankenkassen gezwungen, von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge zu verlangen. Diese Krankenkassen hatten zusammen etwa eine halbe Million Versicherte eingebüßt. Eine große Ersatzkasse, die zur Erhebung von Zusatzbeiträgen gezwungen war, verlor fünf Prozent ihrer Mitglieder. Bei einer Betriebskrankenkasse waren es sogar 20 Prozent, die allerdings den maximal möglichen Zusatzbeitrag von einem Prozentpunkt des Brutto-Einkommens fordert. Dies sind im Jahr 2010 bis zu 37,50 Euro monatlich, die ein Mitglied dieser Krankenkasse zusätzlich bezahlen muss.

Pläne des Gesundheitsministers

Aufgrund des zu erwartenden Defizits in der Gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitragssatz ab dem 01.01.2011 auf 15,5 Prozent angehoben und gleichzeitig bei diesem Niveau eingefroren. Dies hat zur Folge, dass bei einer weiteren Steigerung der Leistungsausgaben immer mehr gesetzliche Krankenkassen gezwungen sein werden, Zusatzbeiträge zu erheben. Nach den Planungen des Gesundheitsministeriums sollen die Zusatzbeiträge künftig in unbegrenzter Höhe von den Krankenkassen erhoben werden dürfen. Die Begrenzung der Zusatzbeiträge auf ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen wird damit also komplett entfallen. Künftig kann damit gerechnet werden, dass noch mehr Mitglieder von ihrem Krankenkassen-Wahlrecht Gebrauch machen und den Wechsel ihrer Krankenkasse vollziehen. Die aufgrund des Einfrierens des Kassenbeitrags auf 15,5 Prozentpunkte künftig immer mehr, wenn nicht sogar alle Krankenkassen, Zusatzbeiträge erheben, werden wahrscheinlich die Kassen die höchste Abwanderungsrate bei ihren Mitgliedern verzeichnet, die die höchsten Zusatzbeiträge erheben müssen.

In dem Beitragssatz von 15,5 Prozentpunkten ist der von den Mitgliedern alleine zu tragende Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten bereits enthalten. Dies bedeutet, dass die Mitglieder (Arbeitnehmer und Rentner) einen Anteil von 8,2 Prozent und die Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger einen Anteil von 7,3 Prozent aufbringen müssen.

Autor: skg

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