Erbschaft ist nicht beitragspflichtig
Das Sozialgericht Koblenz hat am 05.10.2006 (Az. S 11 KR 537/05) entschieden, dass eine Krankenkasse eine Erbschaft bei einem freiwillig versicherten Mitglied nicht der Beitragspflicht unterwerfen darf.
Klagegegenstand
Der Kläger ist bei der beklagten Krankenkasse freiwillig versichert. Nachdem er über kein eigenes Einkommen verfügte und noch im Haus seiner Mutter lebte, zahlte er bis zum 31.05.2005 den Mindestbeitrag in Höhe von ca. 107,00 €.
Nachdem die Krankenkasse vom Tod der Mutter erfahren hatte und ihr gleichzeitig bekannt wurde, dass der Versicherte ein Erbe in Höhe von ca. 43.000,00 € erhalten hatte, wurden die Beiträge neu festgesetzt und drastisch erhöht. Per Beitragsbescheid ...