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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

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Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2018 gesenkt
Zusatzbeitrag Krankenkassen

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag sinkt auf 1,0 Prozent

Die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung werden mit zwei verschiedenen Beitragssätzen erhoben. Dies sind einerseits der allgemeine Beitragssatz, andererseits der Zusatzbeitrag.

Der allgemeine Beitragssatz, welcher solidarisch von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird, wurde ab dem Jahr 2015 gesetzlich festgeschrieben. Dieser Beitragssatz liegt für alle gesetzlichen Krankenkassen bei 14,6 Prozent. An diesem Beitragssatz wird sich im Jahr 2018 keine Änderung ergeben.

Neben dem allgemeinen Beitragssatz können bzw. müssen die Krankenkassen noch Zusatzbeiträge erheben, sofern die aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen finanziellen Mittel nicht ausreichen ...

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Arbeitslos

Änderung treten zum 01.08.2017 in Kraft

Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) sind Personen in der Gesetzlichen Krankenversicherung in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beziehen, versicherungspflichtig.

Die Versicherungspflicht und damit der Krankenversicherungsschutz (KV-Schutz) besteht auch während einer Sperrzeit ab Beginn des 2. Monats bis zur zwölften Woche. Eine Sperrzeit wird unter ...

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Waise

Ab Januar 2017 wurde Versicherungs- und Beitragspflicht neu geregelt

Ab Januar 2017 wurden Änderungen beim Krankenversicherungsschutz (KV-Schutz) von Waisenrentnern umgesetzt, welche zu finanziellen Entlastungen führen. Darüber hinaus wurde die Versicherungspflicht mit einem neuen Versicherungspflichttatbestand geregelt.

Die Neuregelungen wurden im Rahmen des E-Health-Gesetzes (Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) umgesetzt.

Bis zum Jahr 2016 ...

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Berechnung Krankenversicherung der Rentner

Zugangsvoraussetzungen ab August 2017 erleichtert

In der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) tritt die Versicherungspflicht nur dann ein, wenn eine gesetzlich definierte Vorversicherungszeit erfüllt wird. Diese Vorversicherungszeit beträgt 90 Prozent (9/10) in der zweiten Hälfte der Rahmenfrist. Die Rahmenfrist wiederum beginnt mit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und endet mit dem Tag der Rentenantragstellung.

Als Versicherungszeiten, welche bei der ...

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Beschäftigter Altersrentner

Besonderheiten zur Versicherungs- und Beitragspflicht

Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer bereits eine Altersrente erhält. Allerdings gibt es im Zusammenhang mit beschäftigten Altersrentnern einige Besonderheiten zu beachten, welche hier beschrieben werden.

Gesetzliche ...

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Jahresarbeitsentgelt

Beurteilung der Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit

Beschäftigte sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung versicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Die Beurteilung muss der Arbeitgeber immer zum Jahreswechsel, bei Beginn einer Beschäftigung und bei einer Änderung der Entgelthöhe vornehmen.

Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehört unter anderem das laufende ...

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