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Auszahlung BAV / Beitragsbemessunggrenze

Rothluebbers antwortete auf Auszahlung BAV / Beitragsbemessunggrenze

Posted 1 Woche 5 Tage her #6418
Nein, Beiträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze müssen nicht entrichtet werden. Zahlen Sie bereits aufgrund Ihrer weiteren Einkünfte Beiträge in Höhe des Höchstbeitrages, fallen keine weiteren Beiträge mehr an. Dies gilt für die Zeit, für die die BAV auf zehn Jahre umgelegt wird und in der die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird.
Post by Rothluebbers

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Auszahlung BAV / Beitragsbemessunggrenze wurde erstellt von Fiark

Posted 3 Wochen 4 Tage her #6416
Guten Tag in die Runde,

erstmal hoffe ich, dass ich mit meiner Fage hier richtig bin und möchte mich schonmal für die Antworten bedanken :).

Meine Frage ist vielleicht etwas theoretischer Natur: Angenommen eine Betriebliche Alterversorgung (BAV) wird vorzeitig an einem Angestellten in einem Betrag ausgezahlt und entsprechend bei der Einkommenssteuererklärung im Rahmen der Sonstigen Einkünfte eingetragen.

Wenn nun mit dem regulären Einkommen, dass der Rentenempfängerr aus seinem Angestelltenverhältnis bezieht, bereits die Beitragsbemessungsgrenzen erreicht worden sind, müssen dennoch von dem Betrag der ausgezahlten BAV Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden?

Nochmals vielen Dank für die Mühen und beste Grüße
Post by Fiark

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