Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort und Hilfe. Haben Sie einen Tipp, wo ich hier genauere Informationen über solch ein Statusfeststellungsverfahren finden und nachlesen kann?
in Ihrem Fall ist festzustellen, ob Sie in Ihrer Hausmeistertätigkeit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen oder eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Hier muss ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren eingeleitet werden.
Hier sollten Sie den Rentenversicherungsträger bezüglich des einzuleitenden Statusfeststellungsverfahrens kontaktieren, der dann Ihren Status (abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit) beurteilt.
ich arbeite schon längere Zeit als Hausmeister mit einem Minijob-Vertrag auf 400 Euro-Basis. Jetzt hat der Arbeitgeber (der Hausbesitzer) einen Zwangsverwalter. Dieser möchte von mir nun Rechnungen über meine Tätigkeit/Arbeitsleistung,
Muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden oder eine eine selbstständige Tätigkeit??
Kann mir hier jemand helfen, was ich tun muss und wie ich mich verhalten soll??