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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienst Selbständige Behindertenpauschbetrag

Ich denke nicht, dass der Behindertenpauschbetrag abgezogen werden darf, wenn es um die Einkommensanrechnung auf die Rente geht - zwar ohne Garantie, aber diese Abzüge sind ja nur steuerrechtliche Vergünstigungen/Begünstigungen. Weshalb sollten die auf die nicht auf die Rente angerechnet werden?
Melden die Steuerämter nicht Daten an die Rentenkassen? Dann würde erkären, dass die Rentenkasse Beträge hat, die ein Versicherter selbst nicht meldet.
Post by MarkGergro

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Liebe Menschen mit Ahnung, 
ich verzweifle gerade. 

Situation ist folgende: 
Ich bekomme unbefristet volle Erwerbsminderungrente. Bis 2021 hatte ich dazu einen 450€-Job. Diesen habe ich seit 2021 nicht mehr. 
Seit 2021 bis heute bin ich selbständig tätig. Nun fordert die Rentenversicherung in einem aktuellen Bescheid eine Rückzahlung von überzahlten Beträgen von ca. 7.000€ für das Jahr 2021. 

Als Einkommen wurde dem Bescheid aus meinem Steuerbescheid das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zugrunde gelegt. NICHT berücksichtigt wurden aber die beschränkt und unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben, wie z.B. der Behindertenpauschbetrag. Dieser ist aufgrund von Merkzeichen H und PG4 bei 7.400€. 

Ist es richtig dass die Rentenversicherung die Sonderausgaben nicht berücksichtigt? 

Und dann gibt es noch ein zweites Mysterium: die 5.400€ die dann zum Einkommen das im Steuerbescheid steht ergänzt wurden, wurden weder von mir irgendwo angegeben, noch lässt sich nachvollziehen woher sie kommen. Ich habe nur den leisen Verdacht dass mein letzter Arbeitgeber meinen 450€-Job nicht abgemeldet hat. 

Ich weiß nicht mehr was ich tun soll. Bei der DRV bekomme ich immer nur die Auskunft dass ich schriftlich Widerspruch einlegen kann. Auf den Widerspruch bekomme ich jetzt zum dritten mal einen Bescheid in dem keine meiner Fragen beantwortet wird. 

Als ich persönlich bei der DRV zur Beratung war, wurde mir erläutert dass ich innerhalb der 3 Stunden pro Tag/ fünf Tage pro Woche mit einer selbständigen Tätigkeit einen Hinzuverdienst haben darf. Das Einkommen werde jährlich geprüft und das versteuerbare Einkommen gemäß des Steuerbescheides des Vorjahres zugrunde gelegt. Was ist richtig? 

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Post by Zimtsternchen

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