Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich der Arbeitsmarktrente.
Wenn eine zeitlich befristete Arbeitsmarktrente genehmigt wird, besteht dann noch Anspruch rückwirkend die teilweise Erwerbsminderungsrente für die Zeit vor Eintritt der Erwerbsminderung zu erhalten, obwohl in der Zeit bereits ALG 1 gezahlt wurde ?Es heißt doch eine teilweise EM Rente ist die Voraussetzung für eine Arbeitsmarktrente, weil weder die Agentur für Arbeit noch die DRV einen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Vielen Dank
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