Hallo, ich hätte eine Frage zur folgenden Situation:
Person X ist Teilrentner (vorgezogene Altersrente für langj. Versicherte) bezieht 99% Rente und ist weiterhin in Vollzeit beschäftigt. Person X ist erkrankt und bezieht jetzt Krankengeld (Anspruch besteht aufgrund Teilrente).
Jetzt hat die Krankenkasse nach §51 (2) SGB V die Person aufgefordert - innerhalb von 10 Wochen - die Regelaltersrente (während Krankengeldbezug Regelalter erreicht) zu beantragen. Sie bezieht ja aber schon eine vorgezogene Teilrente!
Ist dies rechtens? Darf die Krankenasse zur Vollberentung auffordern? Könnte die Person trotz Regelalter das Krankengeld weiter beziehen, mit der Voraussetzung das die Rente weiterhin zu 99% ausbezahlt wird?
Vielen Dank
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