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Fragen zur Erwerbsminderungsrente

Heike123 antwortete auf Fragen zur Erwerbsminderungsrente

Posted 10 Monate 2 Wochen her #6360
Hallo Alina,

bei der Berechnung der Rente sind Ihre Entgeltpunkte entscheidend. Ihr Verdienst wird umgewandelt in Entgeltpunkte und daraus ergibt sich die Höhe der EM Rente. Sind Sie erwerbsgemindert kommt noch eine Zurechnungszeit hinzu da Sie nicht bis zur Regelaltersrente wie gewohnt weiterarbeiten können.

In Ihrer Renteninformation ist es der 1. Wert. Aus diesem Wert wird noch ein Abschlag und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Grds. kann nur ein Antrag auf Erwerbsminderung gestellt werden. Der sozialmedizinische Dienst stellt aus den gemachten Angaben fest ob sie teil- oder vollerwerbsgemindert sind. In dem Antrag geben Sie an wieviele Stunden Sie noch arbeiten können. Unter 3 Stunden ist es vollerwerbsgemindert und zwichen 3 und unter 6 Stunden ist es teilweiseerwerbsgemindert. Mit den Angaben kann die Rentenversicherung ein Schlussfolgerung ziehen was sie möchten.

Bei der Erwerbsminderung kann aber auch der Arbeitsmarkt eine entscheidende Rolle spielen.

Den Antrag auf Erwerbsminderung können Sie jederzeit stellen, unabhängig ob Sie AU sind oder nicht.
Während einer Krankheit sollte immer beachtet werden das die Bearbeitung einige Zeit beanspruchen wird. Ggf. wird man während die Bearbeitung noch läuft aus dem Krankengeld ausgesteuert und Sie müssen sich arbeitslos melden.

Stellt die Rentenversicherung fest das Sie vollerwerbsgemindert sind können Sie dennoch hinzuverdienen. Die Rente würde entsprechend gekürzt werden. Sie können aber auch sagen ich möchte nicht die volle EM Rente. Sie sind nicht verpflichtet eine Rentenzahlung anzunehmen.

Die EM Rente ist ein komplexes Thema. Sie sollten sich in jedem Fall vorab bei einer Rentenberatung informieren und sich dann für oder gegen die Antragsstellung entscheiden.
Post by Heike123

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Fragen zur Erwerbsminderungsrente wurde erstellt von Alina

Posted 10 Monate 3 Wochen her #6355
Hallo!
Ich habe viel über die Erwerbsminderungsrente gelesen, aber dennoch sind meine eigentlichen Fragen nicht beantwortet worden. Ich habe eine 60% Schwerbehinderung auf Migräne und bin im Moment krankgeschrieben, weil ich mir einen Wirbel gebrochen habe. Es wurde eine Wirbelsäulenversteifung vorgenommen. Ich habe vor einigen Jahren meine Vollzeitstelle 150 Stunden im Monat auf 110 Stunden reduziert und arbeite nur noch von Mo-Do, weil ich das mit der Migräne nicht mehr geschafft habe in Vollzeit zu arbeiten. Jetzt mit der Versteifung fällt mir es noch schwerer, die knapp 7 Stunden täglich zu schaffen.
Ich würde gerne eine Teil-Erwerbsminderungsrente beantragen.

Jetzt zu meinen nicht lösbaren Fragen. Wenn ich die Teil-Erwerbsminderungsrente bekommen würde, bezieht die sich dann eigentlich auf meine Vollzeitstunden oder Teilzeitstunden? Ich meine damit, wird der Betrag errechnet aus dem, was ich eigentlich in Vollzeit bekommen würde oder aus dem Gehalt, was ich jetzt als Teilzeit bekomme?
Kann es passieren, dass man mich in die volle Erwerbsminderungsrente einstuft? Das möchte ich eigentlich nicht, da ich meinen Beruf eigentlich noch sehr gerne ausüben würde. Kann man überhaupt einen Antrag auf Teil-Erwerbsminderungsrente stellen?
Darf ich den Antrag überhaupt während meiner jetzigen AU überhaupt schon beantragen, oder muss ich erst wieder arbeiten?

Kurz zu meiner Person. Ich bin 52 Jahre und seit etwas über 1 Jahr krankgeschrieben. Werde aber bald wieder arbeiten gehen.

Würde mich sehr über antworten freuen. Vielleicht kommt dann bei mir Licht ins Dunkle. :-)

Viele liebe Grüße
Alina
Post by Alina

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