Hallo!
Ich habe viel über die Erwerbsminderungsrente gelesen, aber dennoch sind meine eigentlichen Fragen nicht beantwortet worden. Ich habe eine 60% Schwerbehinderung auf Migräne und bin im Moment krankgeschrieben, weil ich mir einen Wirbel gebrochen habe. Es wurde eine Wirbelsäulenversteifung vorgenommen. Ich habe vor einigen Jahren meine Vollzeitstelle 150 Stunden im Monat auf 110 Stunden reduziert und arbeite nur noch von Mo-Do, weil ich das mit der Migräne nicht mehr geschafft habe in Vollzeit zu arbeiten. Jetzt mit der Versteifung fällt mir es noch schwerer, die knapp 7 Stunden täglich zu schaffen.
Ich würde gerne eine Teil-Erwerbsminderungsrente beantragen.
Jetzt zu meinen nicht lösbaren Fragen. Wenn ich die Teil-Erwerbsminderungsrente bekommen würde, bezieht die sich dann eigentlich auf meine Vollzeitstunden oder Teilzeitstunden? Ich meine damit, wird der Betrag errechnet aus dem, was ich eigentlich in Vollzeit bekommen würde oder aus dem Gehalt, was ich jetzt als Teilzeit bekomme?
Kann es passieren, dass man mich in die volle Erwerbsminderungsrente einstuft? Das möchte ich eigentlich nicht, da ich meinen Beruf eigentlich noch sehr gerne ausüben würde. Kann man überhaupt einen Antrag auf Teil-Erwerbsminderungsrente stellen?
Darf ich den Antrag überhaupt während meiner jetzigen AU überhaupt schon beantragen, oder muss ich erst wieder arbeiten?
Kurz zu meiner Person. Ich bin 52 Jahre und seit etwas über 1 Jahr krankgeschrieben. Werde aber bald wieder arbeiten gehen.
Würde mich sehr über antworten freuen. Vielleicht kommt dann bei mir Licht ins Dunkle.
Viele liebe Grüße
Alina