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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Einzahlungen in die Rentenkasse bis 1986, trotzdem steuerpflichtig?

Hallo Heike123,

vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

Henna
Post by Henna55

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Sofern Sie bereits Lohnsteuer auf die Betriebsrente gezahlt haben ist nur der Ertragsanteil zu versteuern.
Sowohl die Pensionskasse als auch die Rentenversicherung schickt Anfang des Jahres, meist im Februar die Steuerbescheinigung an die Rentner.

Sie selbst müssen nicht tätig werden. Falls Sie keine erhalten haben können Sie sich diese bei der Rentenversicherung anfordern.
Post by Heike123

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Hallo Heike123,

danke für die Antwort. Ist es evtl. so, dass bei der Betriebsrente, die aus einer Pensionskasse gezahlt wird, nur der Ertragsanteil zu versteuern ist?

Für meine Rürup-Rente habe ich eine Steuerbescheinigung erhalten, für die DRV-Rente jedoch nicht. Ist das so üblich oder muss ich diese evtl. von der DRV anfordern?

Vielen Dnk für Ihre Mühe

Henna
Post by Henna55

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Hallo Henna 55,

Altersrenten und Betriebsrenten sind steuerpflichtig. Bei beiden gibt es Steuerfreibeträge.
Liegen Sie über die Freibeträge müssten Steuern fällig sein.
Am besten ist es sich bei einem Steuerberater zu erkundigen weil dieser die gesamte Einkommenssituation kennt und Ihnen genau sagen kann was auf Sie zukommt.
Post by Heike123

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Hallo zusammen,

ich war bis März 1986 angestellt und habe bis dahin sowohl in die Rentenkasse (DRV) als auch in die Betriebsrentenkasse eingezahlt. Danach war ich selbstständig ohne weitere Zuzahlungen in beide Kassen und habe in eine Rürup-Rente investiert. Seit 2021 beziehe ich nun auch von der DRV und der Betriebsrentenkasse eine geringe Rentenzahlung. Bei meiner Rürup-Rente ist der Fall klar, aber bin ich auch für die beiden erstgenannten Renten steuerpflichtig?

Schon einmal Dank im Voraus für hilfreiche Antworten

Henna
 
Post by Henna55

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