Forum Rentenberatung
Vorgezogene Rente
Was das Thema der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente anbelangt, möchte ich auch noch etwas dazu beitragen. Es ist in diesem Fall zwar richtig, dass die Rente geringer ist, weil man Rentenabschläge berechnet bekommt. Was jedoch auch immer beachtet werden sollte, dass bei einer vorzeitigen Rentenanspruchnahme noch zwei, drei Jahre in etwa an Rentenzahlungen fehlen und damit die Rente aus diesem Grund (zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme) geringer ist. Und auf diese geringere Rente werden dann die Rentenabschläge berechnet.
Post by Imperia
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Hallo Schramoo,
die Rente mit 63 Jahren kann nie verwehrt werden. Ist die Wartezeit von 35 Jahren mit 63 Jahren erfüllt können Sie die Rente beanspruchen.
Möchten Sie vor 63 Jahren in Rente gehen geht das nur über die Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung.
Die Altersrente für langj. Versicherte können Sie nicht mit 60 Jahren beantragen, das ist leider nicht möglich.
die Rente mit 63 Jahren kann nie verwehrt werden. Ist die Wartezeit von 35 Jahren mit 63 Jahren erfüllt können Sie die Rente beanspruchen.
Möchten Sie vor 63 Jahren in Rente gehen geht das nur über die Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung.
Die Altersrente für langj. Versicherte können Sie nicht mit 60 Jahren beantragen, das ist leider nicht möglich.
Post by Heike123
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Ich würde mich gerne hier einmal mit Fragen einbinden dürfen. Im Prinzip ist es bei mir exakt so wie bei obigen Fragesteller Activa. Nur das ich derzeit 58 J. in 10/2023 schon 42 Jahre Berufstätigkeit hinter mir habe. Da bin ich dann aber auch schon 59 J.
Kann mir die Rente irgendwie wenn ich dann 63 bin verwehrt werden? Oder kann ich auch schon ab 60 mit den 14,4% Abzügen in Rente gehen?
Danke für ihre Antwort
Kann mir die Rente irgendwie wenn ich dann 63 bin verwehrt werden? Oder kann ich auch schon ab 60 mit den 14,4% Abzügen in Rente gehen?
Danke für ihre Antwort
Post by Schramoo
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Herzlichen Dank, da sind noch Aspekte, die ich nicht wusste.
Post by Activa
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Sie erhalten jährlich Renteninformation und alle 3 Jahre die Rentenauskunft. Bei beiden ist für Sie der mittlere Wert wichtig, nicht der Wert der Regelaltersrente. Erhalten Sie dieses Jahr einer der Unterlagen ergibt sich der mittlere Wert aus Einzahlungen bis zum 31.12.2020. Hören Sie mit 58 Jahren auf einzuzahlen bleibt es bei dem mittleren Wert. Der Wert wird sich nur um die Rentenanpassungen erhöhen.
Von diesem Wert müssen Sie den Abschlag von 14,4 % abziehen und anschließend noch ca. 12 % für den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Beachten Sie das Sie unter Umständen am 60 Jahren keinen Anspruch mehr auf die Erwerbsminderungsrente haben.
Sofern Sie kein weiteres Einkommen haben und z.B. von Ersparnissen leben, fallen Sie bei der Kranken- und Pflegeversicherung in den Mindestbeitrag von ca. 200 € oder falls Sie verheiratet sind in die kostenlosen Familienversicherung.
Vlt. gibt es noch andere Alternativen für Sie wie Altersteilzeit oder Sabbatical. Theoretisch wäre auch eine Arbeitslosigkeit.
Von diesem Wert müssen Sie den Abschlag von 14,4 % abziehen und anschließend noch ca. 12 % für den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Beachten Sie das Sie unter Umständen am 60 Jahren keinen Anspruch mehr auf die Erwerbsminderungsrente haben.
Sofern Sie kein weiteres Einkommen haben und z.B. von Ersparnissen leben, fallen Sie bei der Kranken- und Pflegeversicherung in den Mindestbeitrag von ca. 200 € oder falls Sie verheiratet sind in die kostenlosen Familienversicherung.
Vlt. gibt es noch andere Alternativen für Sie wie Altersteilzeit oder Sabbatical. Theoretisch wäre auch eine Arbeitslosigkeit.
Post by Heike123
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Einen schönen guten Morgen,
ich möchte gerne mit 63 in den vorgezogenen Ruhestand gehen:
Auszug aus dieser Seite
Rentenabschlag für vorzeitige Inanspruchnahme
"Durch die Anhebung der regulären Altersgrenze kann die Altersrente für langjährig Versicherte dennoch weiterhin mit Vollendung des 63. Lebensjahres beansprucht werden. Hier muss dann jedoch ein Rentenabschlag von 0,3 Prozent je Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme in Kauf genommen werden."
Ich habe 36, 5 Jahre voll und würde gerne mit 58 Jahren aufhören zu arbeiten und mich selbst krankenversichern, aber keine Rente mehr einzahlen und kurz vor meinem 63. Lebensjahr die vorgezogene Rente beantragen. Wie wird meine vorgezogene Rente in diesem Fall berechnet oder gilt hier der Betrag der in meiner Renteninformation unter "Höhe Ihrer künftigen Regealtersrente" nach heutigem Stand steht?
Ich weiß das neben Kranken-Pflegeversicherung noch 14,4 % dahingend abgezogen würde.
Ich würde mich freuen, hierzu eine Antwort zu bekommen und ich bedanke mich recht herzlich und wünsche einen schönen Tag und viele Grüße
ich möchte gerne mit 63 in den vorgezogenen Ruhestand gehen:
Auszug aus dieser Seite
Rentenabschlag für vorzeitige Inanspruchnahme
"Durch die Anhebung der regulären Altersgrenze kann die Altersrente für langjährig Versicherte dennoch weiterhin mit Vollendung des 63. Lebensjahres beansprucht werden. Hier muss dann jedoch ein Rentenabschlag von 0,3 Prozent je Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme in Kauf genommen werden."
Ich habe 36, 5 Jahre voll und würde gerne mit 58 Jahren aufhören zu arbeiten und mich selbst krankenversichern, aber keine Rente mehr einzahlen und kurz vor meinem 63. Lebensjahr die vorgezogene Rente beantragen. Wie wird meine vorgezogene Rente in diesem Fall berechnet oder gilt hier der Betrag der in meiner Renteninformation unter "Höhe Ihrer künftigen Regealtersrente" nach heutigem Stand steht?
Ich weiß das neben Kranken-Pflegeversicherung noch 14,4 % dahingend abgezogen würde.
Ich würde mich freuen, hierzu eine Antwort zu bekommen und ich bedanke mich recht herzlich und wünsche einen schönen Tag und viele Grüße
Post by Activa
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