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Helmut Göpfert

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Verspäteter Versorgungsausgleich - Rückzahlungspflicht oder Rentenkürzung ?

Soweit in informiert bin, wird der Versorgungsausgleich immer sofort umgesetzt, auch wenn die oder der Ausgleichsberichtigte sich noch nicht in Rente befindet. Da gab es einmal vor einigen Jahren eine Änderung. Früher hatte man (glaube ich zumindest) die Rente erst mal ungekürzt weiter bekommen, bis die/der Ausgleichsberechtigte selbst in Rente gegangen bin.

Was den rückwirkenden Versorgungsausgleich betrifft, würde ich sagen, dass für die Vergangenheit die Rente nicht mehr gekürzt werden kann. Steht dazu denn nichts im Urteil? Ich stelle mir vor, ich bin schon ein paar Jahre in Rente und muss dann aufgrund eines Versorgungsausgleichs hohe Rentenbeträge wieder zurückzahlen. Die sind doch schon verbraucht.
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Hallo, lieber Leser,
grundsätzlich interessiert mich, was passiert, wenn ein Versorgungsausgleich verspätet, also nach Rentenbeginn erfolgt. Müssen dann bereits ausgezahlte Renten zurück gezahlt werden oder werden diese gegen zukünftige Auszahlung gekürzt ? Oder wird die Rente des Versorgungsausgleichsbegünstigten gekürzt ? Oder geht die vermeintliche "Überzahlung" zu Lasten der DRV ?

Zu meinem Fall: Aus erster Ehe, die in den Niederlanden geschieden wurde, ohne dass ein Versorgungsausgleich für die gesetzlichem Renten durchgeführt wurde, hat meine Ex-Frau neben Erziehungszeiten auch eventuell Ansprüche auf die Hälfte meiner Entgeldpunkte (ca 7 Punkte = 225€]. Das Ganze ist höchst strittig, weil sie in den Niederlanden Ansprüche auf ein Grundrente haben wird, die fast meine Rente erreicht, ohne jemals im Leben selbst eingezahlt zu haben. Aber das ist ein anderes Thema. Wichtig ist mir die Frage, was passiert, wenn sie erst in vielleicht 10 Jahren, wenn das Thema Rentenbeginn für sie wichtig wird, einen Versorgungsausgleich in Deutschland beantragt. Muss ich dann die "zu viel" erhaltene Rente zurück zahlen ? Oder wird meine Rente ab dem Datum des Versorgungsausgleich zusätzlich um die "zu viel" erhaltene Rente gekürzt ? Oder wird der Versorgungsausgleich erst ab Datum Antragstellung gerechnet, also wird meine Ex-Frau eine niedrigere Renten bekommen als wenn sie schon heute einen Antrag stellt ? Oder werden weder meine noch ihre Renten gekürzt, sondern alles geht zu Lasten der DRV ?

Ich hoffe, dies ist ein interessante Frage und bedanke mich schon jetzt für jeden Feedback
Post by Johannes

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