Halle liebe User,
Ich habe eine Frage bzgl. meiner Beiträge zur RV. Bis vor kurzem habe ich meinen gesamten Lebensunterhalt ausschließlich durch die Beschäftigung als Honorarlehrkraft (freiberuflicher Lehrer) für immer den gleichen Auftraggeber sichergestellt. Deshalb musste ich mich sowohl für die Kranken- als auch Rentenversicherung "freiwillig" pflichtversichern.
Nun jedoch habe ich eine halbe Stelle als Arbeitnehmer angenommen und arbeite demzufolge nur noch rund die Hälfte der Zeit in meiner vorherigen freiberuflichen Tätigkeit.
Aus dem Lohn als Angestellter werden natürlich die RV-Beiträge abgezogen, jedoch muss ich laut meiner örtlichen RV noch immer zusätzlich denselben Beitragssatz für Freiberufler monatlich zahlen, den ich vorher gezahlt habe, obwohl meine Einkünfte der selbständigen Tätigkeit nun halbiert sind.
Kurz gesagt, ich arbeite genausoviel wie vorher, verdiene auch in etwa genausoviel wie vorher, muss nun aber insgesamt 50% mehr RV-Beiträge zahlen, als vorher? Ich ging davon aus, dass meine Beiträge aus der Selbständigkeit entsprechend um den bereits getätigten Abzügen des Arbeitgebers vermindert würden.
Könnt ihr mir helfen die Unklarheiten zu beantworten?
Danke und viele Grüße,
Max