Hallo, ich habe einmal nachgesehen, was in den Rentenbescheiden für Hinweise gegeben werden.
Wenn die Grundrentenzeiten von mindestens 33 Jahe vorhanden sind, kommen auch Einkommensfreibeträge im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende, im Alter und bei Erwerbsminderung und bei fürsorgerischen Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts sowie beim Wohngeld auf Antrag in Betracht. Das gilt auch dann, wenn kein Anspruch auf einen Zuschlag an Entgeltpunkte für die langjährige Versicherung besteht.
Wenn also die Grundrente nicht ausreicht, kann man auch bei den anderen Behörden einen Antrag auf eine entsprechende Leistung stellen, z. B. auf das Wohngeld.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.