Guten Abend,
ich beziehe derzeit die volle Erwerbsminderungsrente. Sie wurde letztes Jahr dauerhaft weiterbewilligt.
Ich denke über eine Weiterbildung zur Heilpraktikerin für Psychotherapie/Systemische Therapeutin nach. Diese würde meine eigenen therapeutischen Maßnahmen und Genesungsprozesse (Psychotherapie, Ergotherapie und 12-Schritte-Programm einer Selbsthilfegruppe) sehr gut begleiten und unterstützen und gleichzeitig würde die Weiterbildung mir helfen, eine Tagesstruktur und eine Basis für meine berufliche Zukunft zu schaffen.
Ein telefonisches Gespräch mit der Reha-Fachberaterin der Deutschen Rentenversicherung Bund hat ergeben, dass die Finanzierung einer beruflichen Reha schwierig, wenn nicht unmöglich, und zeitintensiv wäre, da ich bereits Rente erhalte.
Nun überlege ich, die Weiterbildung selber zu finanzieren, da ich zeitnah beginnen möchte.
Wäre mein Bezug von Erwerbsminderungsrente gefährdet, wenn ich z.B. eine Weiterbildung besuche, die am Wochenende, Samstag und Sonntag je 8 Stunden, stattfindet?
Wie sähe es aus, wenn ich eine Weiterbildung besuche, die von Montag- bis Freitagabend je 2,5 Stunden stattfindet?
Anders gefragt: Darf ich maximal 15h/Wo in der Ausbildungsstätte sein? Zur Info: Die Wochenend-Weiterbildung würde ein Mal im Monat für insgesamt 21 Monate stattfinden.
Sollte ich die Weiterbildung der DRV schriftlich mitteilen bzw. benötige ich eine schriftliche Bestätigung, dass ich die Weiterbildung beginnen darf?
Gäbe es noch andere Punkte, die ich berücksichtigen sollte im Zusammenhang von Bezug einer dauerhaften vollen Erwerbsminderungsrente und selbstfinanzierter Weiterbildung?
Ich hoffe auf Experten-Antworten und natürlich auf das Schwarmwissen
Danke euch.