Hallo zusammen,
ich bin neu hier und nicht ganz sicher, ob ich mit meinem Anliegen hier auch richtig bin... Mein Fall sieht so aus: Mein Anspruch auf ALG I läuft noch bis Ende 2021, dann werde ich, so Gott will, 62 Jahre alt sein. Nun bin ich aber psychisch erkrankt und dies wird nach Meinung meines Arztes auch noch länger anhalten - heißt: statt ALG I muss ich demnächst Krankengeld beantragen.
Nun zu meiner Frage: Was passiert, wenn die Erkrankung sich über den Anspruch auf Krankengeld (mW 78 Monate...?) hinaus hinzieht? (ALG I ist dann ja vorbei.) Mir hat jemand erzählt, dass ich dann Erwerbsminderungsrente beantragen muss - ist das korrekt? Mit dann 63 habe ich ja noch nicht das reguläre Rentenalter erreicht.
Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation? Danke schon mal für Antworten...