Hallo Zusammen,
Nach einer schwerwiegenden Erkrankung habe ich von meiner Krankenkasse Krankengeld bezogen. Nachdem das Krankengeld ausgelaufen ist, hat mich die Arbeitsagentur dazu aufgefordert EM Rente zu beantragen. Jetzt hat mir die Deutsche Rentenversicherung rückwirkend auf gut zwei Jahre volle EM Rente bewilligt.
Der Rückwirkend auszuzahlende Betrag soll nun mit den Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld usw. Welche ich bezogen habe Verrechnet werden.
Soweit so gut, Juristisch wird das so von der Rentenversicherung vermutlich korrekt gehandhabt.
Der Teil den ich dabei nicht verstehe ist, solange ich erwerbstätig war habe ich monatlich in die Krankenkasse eingezahlt (und nicht zu knapp) um einen Versicherungsschutz im Krankheitsfall zu haben.
Ergo, dieses Geld liegt bei der Versicherung.
Jetzt ist der Schadensfall gegen den ich mich versichert habe eingetreten und ich beziehe dementsprechend eine Geldleistungen von der Krankenkasse.
Nach dem ich EM Rente bekomme möchte die KK das ich genau Diese Geldleistungen für den eingetretenen Schadensfall von meiner EM Rente erstatte.
Somit habe ich ein und Die selbe Versicherungsleistung bei der KK zwei mal gezahlt???
Die KK ist doch keine Sozialleistung? Ich habe doch für den Versichungsschutz Monatlich gezahlt?
Ist es wirklich grundsätzlich korrekt, das die Versicherungsleistung die bereits Bezahlt ist von meiner EM Rente welche ich ebenfalls parallel zu den KK Beiträgen einzahlen musste doppelt beglichen wird?
Ratlos, und Viele Grüße
Ron