Ihre Frage lässt sich leider ohne die Unterlagen nicht eindeutig beantworten. Letztendlich muss der Rentenversicherungsträger bei einer Erwerbsminderungsrente (nach dem Grundsatz: Reha vor Rente) immer prüfen, ob eine Rehabilitationsmaßnahme erfolgversprechend ist oder nicht, was im letzteren Fall die Möglichkeiten für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente eröffnet.
Sicherlich hat dies in Ihrem Fall nicht der Sachbearbeiter beurteilt, ob bei Ihnen eine Reha sinnvoll ist. Hier wurde sicherlich ein medizinischer Rat eingeholt.
Aufgrund der drängenden Zeit, da Ihre Rente bereits ausgelaufen ist, sollten Sie aus meiner Sicht die Rehamaßnahme annehmen. Vielleicht sollten Sie dennoch parallel einen rechtlichen Rat mit einholen, z. B. durch einen Rechtsanwalt oder Rentenberater - vor allem, wenn hinreichende medizinische Dokumente vorliegen, dass Sie derzeit erwerbsgemindert sind auch auch eine Reha nichts anderes verspricht.
Warum haben Sie denn nicht bereits zeitiger die Verlängerung der Erwerbsminderungsrente beantragt, damit die Entscheidung zum Ende ihrer bisherigen Bewilligung vorliegt?