Was kann ich hinzuverdienen?
- Simone-Lehnert
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12 Jahre 11 Monate her #2 von Simone-Lehnert
Simone Lehnert
Was kann ich hinzuverdienen? wurde erstellt von Simone-Lehnert
Guten Tag,
ich erhalte eine Erwerbsminderungsrente. Mein letzter Arbeitgeber hat mir jetzt einen Minijob angeboten und ich weiß nicht, ob sich das für mich finanziell lohnt. Weiß jemand ob durch den Lohn dann meine Rente gekürzt wird? Das wäre nämlich nicht so gut! Kann die Rentenkasse sogar meine Rentenzahlungen wieder einstellen wenn ich arbeite?
Gru0 aus dem hohen Norden Deutschlands!
Simone Lehnert
ich erhalte eine Erwerbsminderungsrente. Mein letzter Arbeitgeber hat mir jetzt einen Minijob angeboten und ich weiß nicht, ob sich das für mich finanziell lohnt. Weiß jemand ob durch den Lohn dann meine Rente gekürzt wird? Das wäre nämlich nicht so gut! Kann die Rentenkasse sogar meine Rentenzahlungen wieder einstellen wenn ich arbeite?
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Simone Lehnert
Simone Lehnert
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- Helmut Göpfert
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12 Jahre 11 Monate her - 12 Jahre 11 Monate her #3 von Helmut Göpfert
Helmut Göpfert
Registrierter Rentenberater
Helmut Göpfert antwortete auf Aw: Was kann ich hinzuverdienen?
Sehr geehrte Frau Lehnert,
sofern Sie eine Rente wegen VOLLER Erwerbsminderung beziehen und der Rentenbeginn nach dem 01.01.2001 liegt, können Sie bis zu 400,00 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungerente wird die Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Näheres können Sie unter rentenberatung-aktuell.de/20080422482/re...erbsminderungsrenten nachlesen.
Der Umfang Ihres "Minijobs" darf nicht über das Maß hinausgehen, für das Sie im Rahmen der Rentenfeststellung eingeschränkt sind.
Freundliche Grüße
Helmut Göpfert
sofern Sie eine Rente wegen VOLLER Erwerbsminderung beziehen und der Rentenbeginn nach dem 01.01.2001 liegt, können Sie bis zu 400,00 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungerente wird die Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Näheres können Sie unter rentenberatung-aktuell.de/20080422482/re...erbsminderungsrenten nachlesen.
Der Umfang Ihres "Minijobs" darf nicht über das Maß hinausgehen, für das Sie im Rahmen der Rentenfeststellung eingeschränkt sind.
Freundliche Grüße
Helmut Göpfert
Helmut Göpfert
Registrierter Rentenberater
Letzte Änderung: 12 Jahre 11 Monate her von Helmut Göpfert.
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