Hallo,
ich habe eine Frage im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung und gebe diese hier einmal in der Hoffnung ein, dass mir jemand weiterhelfen kann. In meiner Familie ist ein Pflegefall aufgetreten. Konkret geht es um meinen Großvater (87 Jahre), der im Krankenhaus war und hier auch relativ stark abgebaut hat.
Nach der Krankenhausentlassung konnten wir ihn nicht mehr in sein Haus bringen, da er innerhalb des Hauses die Treppen nicht überwinden kann. So befindet sich beispielsweise das Schlafzimmer im Obergeschoss, das Badezimmer ebenfalls. Notwendig wäre ein Treppenlift, den die Pflegekasse allerdings nicht zahlt, solange keine Pflegestufe vorliegt.
Also wohnt mein Großvater aktuell vorübergehend bei meiner Schwester und wurde zur Begutachtun durch den medizinischen Dienst mal kurz nach Hause gebracht. Leider wurde (zu unser aller Unverständnis) keine Pflegestufe vergeben, da sich mein Großvater noch soweit helfen kann, dass er sich selbst helfen kann (der totale Irrsinn!!).
Jetzt dreht sich die Frage um den Punkt: Wenn wir Widerspruch einlegen gegen die Ablehnung der Pflegestufe und schon einmal den Treppenlift auf eigene Kosten einbauen sollen, wird dann von der Pflegekasse dennoch ein Zuschuss gegeben? Oder wird dies abgelehnt, da der Treppenlift vor Vergabe der Pflegestufe eingebaut wurde?
Wäre nett, wenn hier jemand Erfahrungen hat und mir helfen kann!
Grüße,
Togo
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