Hallo zusammen.
Ich bin am 27.10.20 erkrankt. Zu diesem Zeitpunkt habe ich als Angestellter deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze (im folgenden BBG) verdient und war in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwilliges Mitglied.
Nach 6 Wochen wurde mein Krankengeld nach der BBG 2020 errechnet und bis zum 31.12.20 auch entsprechend gezahlt.
Am 01.01.21 erhöhte sich nun die BBG.
Meine Krankenkasse zahlt das Krankengeld nach der BBG 2020, und errechnet die Abgabe zur Pflegeversicherung nach der BBG 2021, was bedeutet ich habe weniger Nettokrankengeld als 2020.
Nach meiner Rechtsauffassung müsste ich nun ein höheres Krankengeld nach BBG 2021 bekommen, was natürlich auch einen höheren Abzug der Pflegeversicherung nach BBG 2021 bedeutet. Meine Krankenkasse macht aber Rosienenpickerei. Für das Krankengeld die niedrigere BBG 2020 und für die Abgabe der Pflegeversicherung die BBG 2021.
Ich habe daraufhin der Krankenkasse geschrieben, welche mir mitteilt, dass wäre so.
Da mein Arbeitgeber die Abrechnung 09.2020 für die Berechnung des Krankengeldes eingereicht hat, gibt es eine Dynamisierung (deren Höhe nicht genannt wird) erst zum 01.10.2021. Durch die Erhöhung der BBG 2021 gibt es kein höheres Krankengeld, sondern nur höhere Abgaben für die Pflegeversicherung.
Es ist ein einfaches Schreiben, kein Bescheid. Auch sind keinerlei Paragraphen oder ähnliches genannt.
Daher nun meine Fragen:
- Hat dies Krankenkasse mit Ihrer Vorgehensweise recht?
- Wenn Sie unrecht hat, wie wird dieses begründet? Wenn ich also Widerspruch einlege, worauf kann ich mich beziehen?
- Wenn die Krankenkasse tatsächlich alles richtig gemacht hat, wie hoch ist denn dann diese Dynamisierung und wer legt die Höhe fest?
Danke für die Beantwortung der Fragen.