Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Berufsstand und Tätigkeitsprofil eines Rentenberater

Der Berufsstand des Rentenberaters

Der Berufsstand des Rentenberaters etablierte sich in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts und somit erst einige Jahrzehnte nach der Geburtsstunde der ersten gesetzlichen Sozialversicherung. Grund waren die vielfachen Veränderungen in der gesetzlichen Sozialversicherung. Spezielle Berater und Rechtsbeistände wurden mit der zunehmenden Komplexität der gesetzlichen Sozialversicherung immer wichtiger.
Heute finden sich zahlreiche Rentenberater als Freiberufler in Kanzleien wider. Sie erhalten von ihren Mandanten für ihre Leistungen ebenso Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wie ein Rechtsanwalt.

Die Zulassung zum Rentenberater

Als Rentenberater kann nur tätig werden, wer behördlich zugelassen ist. Die Zulassung erfolgt in den meisten Fällen von dem Präsidenten des zuständigen Landgerichts gemäß § 1 Nr. 1 des Rechtsberatungsgesetzes. Die Voraussetzungen für eine solche Zulassung sind hoch. Der künftige Rentenberater muss zunächst in persönlicher Hinsicht geeignet und zuverlässig sein. Diese Voraussetzung wird anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse des künftigen Rentenberaters geprüft, die geordnet seien müssen. Des Weiteren muss der Rentenberater Fachkenntnisse auf dem Gebiet der gesetzlichen Sozialversicherung haben, die der Bewerber durch eine entsprechende Ausbildung im Bereich Sozialversicherung nachweisen muss. Abschließend gehört zu den Zulassungsvoraussetzungen die einschlägige, praktische Berufserfahrung.

Nach der Zulassung unterliegt der Rentenberater weiterhin der Aufsicht des Landgerichtes. Bei ihrer Arbeit sind die Rentenberater allerdings von den Sozialversicherungsträgern unabhängig.

Das Aufgabengebiet des Rentenberaters

Die Aufgaben eines Rentenberaters bzw. das Tätigkeitsprofil sind vielseitig und umfangreich. Der Begriff Rentenberater leitet insofern fehl, als dass das Tätigkeitsfeld des Rentenberaters nicht auf die Rentenversicherung beschränkt ist. Je nach fachlicher Spezialisierung sind Rentenberater auch auf den anderen Feldern der Soziaversicherung, wie Unfall- und Pflegeversicherung, beratend und betreuend tätig. Im Bereich des Rentenrechts gehören zum Tätigkeitsfeld des Rentenberaters auch spezielle Themen wie überstaatliches Rentenrecht und Fremdrentenrecht.

Die konkreten Aufgaben erstrecken sich dabei von der ersten Beratung im Hinblick auf Ansprüche gegenüber den Sozialversicherungsträgern und Unterstützung bei Kontenklärungsverfahren und Antragsformularen, über die Betreuung und Begleitung bei der Durchsetzung dieser Ansprüche im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren, bis zur Berechnung der Versorgungslücke und der Gestaltung einer mandantengerechten Altersversorgung.

Kontakt zu einen Rentenberater

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