Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

E-Rezept

Ab 01.09.2022 gibt es das Arzneimittel-Rezepte auch elektronisch

Die Digitalisierung schreitet in Deutschland kontinuierlich voran. Auch das Gesundheitswesen wird immer digitaler. Eine wesentliche Änderung gibt es ab dem 01.09.2022. Ab diesem Tag können auch die von den Ärzten ausgestellten Arzneimittel-Rezepte digital ausgestellt und bei den Apotheken eingereicht werden.

Hintergrund

Die Änderungen zur Einführung des elektronischen Rezeptes – das sogenannte E-Rezept bzw. eRezept – werden bereits seit Sommer 2021 vorbereitet. Zunächst kam es zu einer Erprobung in der Testregion Berlin/Brandenburg, seit dem 01.12.2021 laufen die Tests deutschlandweit.

Die Zeit bis August 2022 wurde dafür genutzt, dass sämtliche Apotheken mit der erforderlichen Technik ausgestattet werden, damit ab dem 01.09.2022 die E-Rezepte entgegengenommen werden können und zugleich auch eine Abrechnung mit den Krankenkassen möglich ist.

Für die Vertragsarztpraxen besteht allerdings erst im Laufe des Jahres 2023 die Verpflichtung, die Rezepte elektronisch anzubieten. Im Jahr 2022 kann jeder Vertragsarzt noch entscheiden, ob das Rezept in der herkömmlichen Papierform ausgestellt wird oder bereit auf dem digitalen Weg angeordnet wird. Die Regionen Westfalen-Lippe und das Bundesland Schleswig-Holstein sollten ab September 2022 Testregionen sein, in denen das E-Rezept bereits verpflichtend von den Vertragsärzten angeboten werden muss. Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken der Datenschutzbehörde von Schleswig-Holstein hat sich die Kassenärztliche Vereinigung dieses Bundeslandes (die KVSH) aus der Rollout-Phase zurückgezogen.

Die bundesweite Einführung des E-Rezeptes gründet auf einen Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik GmbH.

Wie ein E-Rezept ausgestellt wird

Wird seitens einer Arztpraxis ein E-Rezept ausgestellt, erfolgt dies über das Praxisverwaltungssystem. Im Zuge der Ausstellung erfolgt bereits eine Prüfung, ob das Rezept vollständig ausgefüllt wurde. Mittels dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert der Arzt dann das E-Rezept. Sobald das Rezept signiert wurde, werden die Informationen aus dem Rezept auf den E-Rezept-Server der gematik GmbH übertragen und dort verschlüsselt gespeichert.

Der Patient und auch die Apotheke kann das auf dem Server der gematik GmbH gespeicherte E-Rezept mit einem Rezeptcode – einen sogenannten Token – abrufen. Der Rezeptcode (Token) wird dem Patienten vom Arzt entweder als Papierausdruck mitgegeben oder an seine E-Rezept-App übermittelt.

Versicherte benötigen die E-Rezept-App

Versicherten, für die ein E-Rezept ausgestellt wird, benötigen für die Nutzung die E-Rezept-App, welche von der gematik GmbH zur Verfügung gestellt und in den gängigen App-Stores zum Download angeboten wird. Die App ist unter dem Namen „Das E-Rezept“ zu finden.

Für die Nutzung der App muss das Smartphone den NFC-Übertragungsstandard unterstützen. Als Betriebssysteme sind mindestens Android 13 oder iOS 12 erforderlich.

Damit eine Anmeldung an der App erfolgen kann, muss die elektronische Gesundheitskarte über die NFC-Funktion verfügen. Sofern die eGK unter den Deutschland-Farben einen sechsstelligen Zugangscode ausweist, verfügt diese über den NFC-Zugangscode. Sollte dort kein Code stehen, verfügt die eGK auch über keine NFC-Funktion.

Als Alternative zur App steht vorerst auch noch ein QR-Code in Papierform zur Verfügung.

Als dritte Möglichkeit besteht auch die Möglichkeit, das E-Rezept über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) aufzurufen. Es soll möglich sein, dass die Rezeptdaten auf der Karte gespeichert und von den Apotheken aufgerufen werden können.

Fazit

Mit der Einführung des E-Rezeptes wird die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter ausgebaut. Daneben bieten sich durch das E-Rezept noch weitere Vorteile. Hierzu zählen insbesondere, dass Wechselwirkungen von verordneten Arzneimitteln leichter erkannt werden und somit die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer wird. Darüber hinaus wird es zu Papiereinsparungen kommen und die Abläufe in den Arztpraxen und Apotheken werden vereinfacht. Für die Versicherten bietet sich der Vorteil, dass für ein Rezept nicht mehr die Arztpraxis aufgesucht werden muss. Wenn das Arztgespräch nicht in der Praxis, sondern im Rahmen einer immer beliebter werdenden Videosprechstunde stattgefunden hat, kann das Rezept auf einfachem Wege digital ermittelt werden.

Künftig wird das E-Rezept mit einem digitalen Medikationsplan verknüpft; dieser digitale Medikationsplan enthält einen integrierten Wechselwirkungscheck.

Bildnachweis: © FotolEdhar - Fotolia

Weitere Artikel zum Thema: